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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
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November 2023
Wussten Sie schon, dass jeder neue Aufzug, der in Europa in Betrieb genommen wird, einen Prozess durchlaufen hat, den eine Prüforganisation zertifiziert und den man “Inverkehrbringen” nennt?
Nun können Aufzüge entweder in Einzelfertigung konstruiert und gebaut werden oder als Modell in großer Stückzahl – ähnlich wie der VW-Golf oder das Billy-Regal von Ikea. Diese Modelle haben – ähnlich wie der VW-Golf und das Billy-Regal – eine bestimmte Anzahl von Varianten. Solche Massenproduktionen haben den Vorteil, dass man sie standardisiert produzieren und damit auch günstiger anbieten kann.
Dafür bietet die Aufzugsrichtlinie einen vereinfachten Prozess an: die Baumusterprüfung. Dafür muss der Hersteller einmal jede mögliche Variante des Modellaufzugs berechnen, anschließend kontrolliert die Prüforganisation jede Variante. Am Ende baut der Hersteller einen Musteraufzug und führt ihn der Prüforganisation vor.
Wenn alles in Ordnung, bekommt der Hersteller die sogenannte "Baumusterprüfbescheinigung", die in der ganzen EU gültig ist. Der Vorteil für den Montagebetrieb: das Inverkehrbringen geht erheblich schneller und ist damit preiswerter, da die Prüforganisation bei einem baumustergeprüften Aufzug nur noch prüfen muss, ob der neue Aufzug auch dem Baumuster entspricht – eine echte Vereinfachung!
Jetzt gibt es einen Mythos im Markt, der besagt, dass man baumustergeprüfte Aufzüge gar nicht mehr verändern darf oder dass das nur der Hersteller selbst darf und kann. Glauben Sie nicht alles, was man Ihnen erzählt – das sind wirklich nur Mythen! Der Aufzug muss im Laufe seines Lebens nur einmal zu 100 Prozent den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie entsprechen: bei der allerersten Inbetriebnahme.
Danach ist alles erlaubt, was nicht gegen die nationalen Vorschriften verstößt und die Sicherheit der Anlage negativ beeinflusst. Sie können als Betreiber also ohne Probleme ein anderes als das ursprüngliche Notrufsystem einbauen lassen oder etwa die Beleuchtung im Fahrkorb ändern. Wäre es anders, könnten Sie Ihre Anlage ja niemals modernisieren lassen!
Es kommt noch besser: Sie dürfen nicht nur (fast!) alles verändern, sondern mit den Umbauten auch jedes Fachunternehmen beauftragen. Sie sollten nur bedenken, dass jede Veränderung, die die Sicherheit des Aufzugs beeinflusst, prüfpflichtig ist und von einer ZÜS abgenommen werden muss.
Und hören Sie von Ihrer Aufzugsfirma, dass eine bestimmte Änderung nicht möglich ist, weil Sie ein Sicherheitsbauteil ändern wollen oder einen Parameter, der in der Baumusterprüfbescheinigung auftaucht – lassen Sie sich nicht irre machen. Solange sie ein Bauteil nicht entfernen, sondern nur durch ein anderes ersetzen und im rechtlich zulässigen Rahmen bleiben, ist das kein Problem.
Sollten Sie unsicher sein, ob die gewünschten oder geplanten Umbauten erlaubt sind, weil Ihnen gesagt wurde, dass das bei "Billy-Regalen" nicht zulässig ist, fragen Sie einen unabhängigen Dritten – wie zum Beispiel Ihre Prüforganisation oder einen Fachplaner.
Ihr Bernd Betreiber
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