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Warum Betreiber von Aufzügen oft allein gelassen werden

Betreiber

Betreiber von Aufzugsanlagen sehen sich mit hohen Sicherheitsanforderungen und viel Bürokratie konfrontiert. Warum sind die Vorschriften so undurchsichtig und ihre Umsetzung so schwierig?

Ein Kommentar von Lars Lindert

In der Theorie klingt alles ganz einfach: Die Betreiber sorgen für die Sicherheit ihrer Aufzugsanlagen und die Überwachungsstellen prüfen, ob die Anlagen sicher betrieben werden können. In der Praxis fehlt es jedoch an klaren, rechtlich fundierten Vorgaben, die einheitlich und für die Betreiber leicht umsetzbar sind.

Die Betriebssicherheitsverordnung sollte vor über zwanzig Jahren in zweierlei Hinsicht Abhilfe schaffen. Sie sollte für weniger Bürokratie und für mehr Eigenverantwortung der Betreiber sorgen. Sie ging dabei von einem technisch versierten und interessierten Betreiber aus – das war leider ein Trugschluss. Denn diese Art von Betreiber sind in der Minderheit, die meisten wollen möglichst wenig Arbeit, geringe Kosten und klare Vorgaben für ihre Arbeit. Sie wollen keinen Interpretationsspielraum, es interessiert sie zum Beispiel nicht, ob der Aufzug ein Arbeitsmittel ist oder nicht.

Die Verantwortung für den sicheren und rechtskonformen Betrieb wird aber allein dem Betreiber überlassen. Ein Beispiel ist die Abnahmepflicht für Notrufsysteme und Seilwechsel. Obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind, bleibt die Verantwortung für die Überwachung beim Betreiber. Eine Kontrolle durch die Prüforganisationen, ob diese Abnahmen tatsächlich durchgeführt wurden, ist schwierig. Denn sie kann es oft überhaupt nicht erkennen. Die Haftung bleibt deshalb allein beim Betreiber, was im Ernstfall rechtliche Konsequenzen haben kann.

Klare und verständliche Vorgaben!

Nun denken viele Betreiber: Meine Wartungsfirma kümmert sich schon um alles und wenn die Prüforganisation nichts bemängelt, bin ich auf der sicheren Seite. Das stimmt leider nicht. Eine Überwachungsstelle prüft nach den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung, aber nicht nach dem Stand der Technik.

Das heißt in der Praxis: Sie prüft nur, was an der Anlage vorhanden ist, aber nicht, was vorhanden sein müsste. Sie checkt etwa die Funktion des Nothalts, wenn er vorhanden ist, aber nicht, ob er vorhanden ist – seltsam, oder? Dies ist keinesfalls eine generelle Kritik an den Überwachungsstellen, sondern eine Aufforderung an die Politik und Normensetzer, für klare und verständliche Vorgaben zu sorgen.

Zudem bleibt die Frage, inwieweit die Behörden den Meldungen der ZÜSen tatsächlich nachgehen. Viele Meldungen laufen ins Leere, weil Kapazitäten fehlen und keine Reaktion erfolgt. Das gewünschte Sicherheitsniveau bleibt so oft auf der Strecke. Die Betreiber sehen sich einem System gegenüber, das ihnen kaum Möglichkeiten lässt, ihre Aufgaben vollständig und rechtssicher zu erfüllen.

Schwer umsetzbares Regelwerk

Die Cybersecurity-Richtlinie ist ein weiteres Beispiel für ein gut gemeintes, aber schwer umsetzbares Regelwerk. Obwohl die Digitalisierung von Aufzugsanlagen Sicherheitsrisiken birgt, schaffen die neuen Richtlinien zum Teil so hohe Dokumentationspflichten, dass diese von den Betreibern oft nicht erfüllt werden können. Dies führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und Kosten, die nicht immer durch die tatsächlichen Risiken gerechtfertigt sind.

Wichtiger wäre ein angemessenes Sicherheitsniveau, das die Betreiber in der Umsetzung nicht überfordert. Mal ganz im Ernst: Ich befasse mich seit drei Jahrzehnten mit Aufzügen und den dazugehörigen Vorschriften. Trotzdem habe ich Mühe, die Vorgaben der TRBS 1115-1 zur Cybersecurity zu verstehen – wie mag es damit dem normalen Betreiber gehen? Vielleicht liegt es aber auch an mir 😉 …

Weniger Bürokratie!

Diese und andere Standards und ihre Umsetzung verursachen hohe Kosten und viel Aufwand, die die Betreiber zusätzlich unter Druck setzen. Das wirft die Frage auf, ob die Anlagensicherheit nicht auch durch weniger bürokratische Maßnahmen verbessert werden könnte.

Letztlich wünschen sich Betreiber konkrete, praxisorientierte Unterstützung. Der sichere und nachhaltige Betrieb von Aufzügen ist eine komplexe Aufgabe - praxisnahe Vorgaben und eine faire Kontrolle könnten die Sicherheit erhöhen und den Alltag der Betreiber erheblich erleichtern.

Der Autor ist Mitglied des LIFTjournal-Beirats und gehört zur Geschäftsleitung von Dauer Aufzüge.

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