Der Betrieb von Aufzügen bringt viele technische und gesetzliche Verpflichtungen mit sich – mehr, als viele Betreiber erwarten und stemmen können.

Der Betrieb von Aufzügen bringt viele technische und gesetzliche Verpflichtungen mit sich – mehr, als viele Betreiber erwarten und stemmen können. (Foto: © Junesama/123RF.com)

Zwischen Sicherheit und Realität: Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen

Betreiber

Sicherheit sollte bei Aufzugsanlagen immer an erster Stelle stehen – doch wie setzt man dies als Betreiber in der Praxis um? Es gibt Stolperfallen und versteckte Risiken, die im Betrieb von Aufzügen oft unterschätzt werden.

Ein Kommentar von Lars Lindert

Als Betreiber einer Aufzugsanlage haben Sie viele Aufgaben, die oft nichts mit Ihrer eigentlichen Tätigkeit zu tun haben. Ihr Fachgebiet ist in der Regel die Immobilienverwaltung und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudemanagements. Doch der Betrieb von Aufzügen bringt viele technische und gesetzliche Verpflichtungen mit sich – mehr, als viele Betreiber erwarten und stemmen können.

Denn es ist nicht einfach, einen reibungslosen sowie sicheren und rechtssicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten – vor allem, weil Sie ja noch andere Verpflichtungen haben. Denn es geht ja nicht nur um die Wahl eines guten Dienstleisters für eine sichere und nachhaltige Wartung, Sie als Betreiber brauchen außerdem ein großes technisches und rechtliches Hintergrundwissen für Ihre Aufgabe.

Ein häufiger Irrtum ist, dass das günstigste Wartungsangebot langfristig die beste Wahl für den Betrieb der Aufzugsanlage ist. Wirtschaftlich mag dies zunächst sinnvoll erscheinen, doch die Praxis zeigt, dass Einsparungen in der Wartung oft zu vermehrten Störungen und erhöhten Folgekosten führen. Denn jede Anlage hat ihren Lebenszyklus, der regelmäßige, qualitativ hochwertige Wartung erfordert, um ihre maximale Betriebsdauer zu erreichen. Inhaltliche Wartungslücken verkürzen nicht nur diesen Lebenszyklus, sondern können die Betriebskosten erheblich steigern und die Sicherheit beeinträchtigen.

Vage formulierte Vorschriften

Jedoch stoßen auch die besten Absichten zur Sicherheit oft auf Hindernisse – nicht zuletzt durch vage gesetzliche Vorschriften. Ein Begriff, der dort häufig auftaucht, ist "regelmäßig", wobei konkrete Zeitangaben fehlen. "Regelmäßig" kann in der Praxis alles bedeuten – von monatlich bis jährlich. Betreiber müssen also selbst entscheiden, welche Frequenz für die jeweilige Anlage und Aufgabe sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist.

Doch was geschieht, wenn "regelmäßig" nur unzureichend war? Dann drohen Haftungsprobleme. Gesetzliche Empfehlungen wie "an die Technik und das Nutzungsumfeld angepasst" lassen viel Interpretationsspielraum. Doch wie sollen Betreiber ohne fundierte technische und juristische Kenntnisse eine solche Entscheidung treffen? Die Unsicherheit bleibt.

Ein weiteres Problem bringt das ÜAnlG mit sich – das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen. Seit dem 16. Juli 2021 in Kraft, wird es in einigen Bundesländern noch immer nicht vollständig umgesetzt. Die Überwachungsstellen (ZÜS) sollten eigentlich sicherstellen, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen eingehalten werden, doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Da viele Bundesländer keine Kapazitäten haben, um die Umsetzung umfassend zu kontrollieren, wird diese oft lückenhaft durchgeführt. Somit verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze in weiten Teilen beim Betreiber.

Schwarzer Peter

Der Staat hat die Aufzugsanlagen aus Sicherheitsgründen für überwachungsbedürftig erklärt und beschreibt genau, was notwendig ist, um sie sicher zu betreiben. Aber seiner Kontrollfunktion und Sanktionspflicht kommt der Staat leider nicht vollumfänglich nach. Der schwarze Peter liegt als verlängerter Arm des Staates bei den ZÜSen. Sie haben aber nicht genügend Handlungsspielraum, um diesen Job vollumfassend zu erfüllen.

Im Ergebnis geraten Betreiber in die Lage, dass sie neben der technischen Betreuung ihrer Anlagen häufig noch die juristische Auslegung der Regelungen übernehmen müssen. Besonders bei kaufmännisch ausgebildeten Mitarbeitern fehlt jedoch oft das notwendige Know-how, um alle sicherheitsrelevanten Aspekte korrekt zu beurteilen.

So bleibt die Entscheidung über Sicherheitsfragen oft in einer Grauzone – eine Realität, die sowohl Betreibern als auch Überwachungsstellen bekannt ist und langfristig verbessert werden sollte.

Der Autor ist Mitglied des LIFTjournal-Beirats und gehört zur Geschäftsleitung von Dauer Aufzüge.

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