(Foto: © Dirk Preißl)

Richtlinie für Aufzüge – Steuerungen im Brandfall wurde aktualisiert

Aktuelles

Die VDI 6017 (Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall) wurde überarbeitet und im Oktober 2024 veröffentlicht. Der Vorsitzende des Richtlinienausschusses Dirk Preißl hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Die überarbeitete Richtlinie soll Planern, Errichtern, Betreibern, Sicherheitsorganisationen und zuständigen Behörden eine Hilfestellung geben, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten. Wie bisher wird dies dadurch erreicht, dass Aufzüge mit einer Steuerung ausgerüstet werden, die im Brandfall den Aufzug automatisch aus dem Gefahrenbereich herausführt und ihn zur Bestimmungshaltestelle fährt.

An dieser Bestimmungs- oder Brandfallhaltestelle können Personen den Aufzug verlassen, um sich aus dem Gebäude oder einem Gebäudeteil im Brandfall zu retten – in der Regel über einen sicheren Ausgang ins Freie. Weiterhin zeigt die überarbeitete VDI 6017 auf, welche Brandereignisse für die Gebäudenutzung unkritisch sind und unter welchen Bedingungen Aufzüge trotz einer ersten Brandmeldung im Gebäude weiter betrieben werden können.

Richtlinie an neue gesetzliche Grundlagen angepasst

Die Richtlinie wurde jetzt an die neuen gesetzlichen Grundlagen wie die Maschinenverordnung und die TRBS 1201-4 (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen) angepasst. Sie sieht weiterhin die statische Brandfallsteuerung mit nur einer Bestimmungshaltestelle und die erweiterte statische bzw. teildynamische Brandfallsteuerung mit einer Ausweichhaltestelle vor.

Diese Ausweichhaltestelle wird angefahren, wenn in der Bestimmungshaltestelle Rauch detektiert wird. Die dynamische Brandfallsteuerung wurde in der überarbeiteten VDI 6017 als Standardvariante aufgrund der Komplexität und der fehlenden Umsetzung verworfen.

Verlängerung der Betriebszeiten im Brandfall

Die Verlängerung der Betriebszeiten im Brandfall ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Richtlinie. Bei Umsetzung dieser Betriebszeitverlängerung können Personen, die nicht in Gefahr, aber noch im Gebäude sind, mit den Aufzügen in Sicherheit gebracht werden. Die Anlagen können also in diesem Brandfall ohne Eingriffe in den Betriebsmodus ganz normal weiterfahren.

Das steht im Gegensatz zur aktiven Inbetriebnahme eines neuen Betriebsmodus (z. B. Feuerwehrbetrieb nach Normvorgaben oder aktive Eingriffe in die Aufzugssteuerung ohne normativen Hintergrund), für die der Betreiber (Arbeitgeber) der Anlage außerdem verantwortlich ist.

Die Voraussetzungen und Grenzen des Weiterbetriebs werden in der VDI 6017 aufgezeigt und Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb gegeben. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis wurde die Forderung an den Betreiber ergänzt, einen Ausfallplan zur Berücksichtigung der Auswirkungen bei geplantem und ungeplantem Ausfall der Brandmeldeanlage zu erstellen und umzusetzen.

Prüfvorgaben aus Norm aufgenommen

Ergänzend zu den Ausführungen zur Prüfung durch Sachverständige/Sachkundige nach den gesetzlichen Vorschriften wurden die Prüfvorgaben aus der DIN EN 81-73 zum Verhalten von Aufzügen im Brandfall aufgenommen.

Sie sind durch die Gebäudeverantwortlichen zu veranlassen – dazu gehören die:
• Betätigung der Rücksendevorrichtung,
• Kontrolle der max. Türöffnungszeit von 20 s in der Zielhaltestelle,
• Reaktion auf Außen- und Innenrufe und
• Reaktion auf Signale der Brandmeldeanlage.

Auch wenn in der DIN EN 81-73 keine Vorgaben zu den Prüfintervallen zu finden sind, war es doch die Absicht der Normensetzer, damit die prüfungsfreie Zeit zwischen den Sachverständigenprüfungen zu überbrücken, um Fehler im Gesamtsystem Aufzug-Gebäude möglichst frühzeitig zu erkennen. Dies gilt insbesondere auch unter dem Aspekt, dass regelmäßig Wartungen bzw. Eingriffe im Bereich der Brandmeldetechnik der Gebäude erfolgen, die Auswirkungen auf das Verhalten der Aufzugsanlagen im Brandfall haben können.

Der Diplom-Ingenieur ist Brandrat a. D., Sachverständiger für Brandschutz und für das Verhalten von Aufzügen im Brandfall.


Weitere Informationen: vdi.de

Die VDI 6017 kann über den Beuth-Verlag kostenpflichtig bezogen werden:
https://www.vdi.de/richtlinien/details/vdi-6017-aufzuege-steuerungen-fuer-den-brandfall

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