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Aktuelles | April 2025
Neues Umbaupaket für Schindler Varidor 35
Langer & Laumann erweitert sein Sortiment: Ab sofort ist ein neues Umbaupaket für die Schindler Varidor 35 verfügbar.
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April 2025
Wenn es brennt, müssen sich die Einsatzkräfte darauf verlassen können, dass die Feuerwehraufzüge (FWA) funktionieren und keine sicherheitsrelevanten "Tücken" aufweisen.
Doch in der Praxis offenbaren sich bei der Funktion dieser Anlagen erhebliche Sicherheitsdefizite. Worauf man bei der Prüfung in der Praxis achten muss:
Von Dirk Preißl
Man macht so seine Erfahrungen bei der Prüfung von Feuerwehraufzügen – denn das ist eine anspruchsvolle Aufgabe (siehe Kasten 2). Nicht nur, dass der Betreiber mehrere Gewerke und die Prüfstelle koordinieren muss, es kostet auch Zeit und Geld und hat erhebliche Konsequenzen, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.
Wie nach Baurecht sollte der Betreiber die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) direkt beauftragen. Aufgrund der komplexen Materie hat es sich bewährt, dass die Prüfung, wie in der VDI-Richtlinie 3809 Blatt 2 vorgesehen, durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen vorbereitet (Ordnungsprüfung) und vor Ort entsprechend begleitet wird.
So können Unstimmigkeiten und mögliche Manipulationen vor und während der Prüfung erkannt werden, die einem ZÜS-Prüfer im Fahrkorb entgangen wären – z. B. das Einschalten der Sicherheitsstromversorgung von Hand statt automatisch, nur Teilabschaltung statt Abschaltung des Gebäudes oder manueller Eingriff in die Brandmeldeanlage statt automatischer Auslösung etc.
Empfehlenswert ist auch die Anwesenheit von technischem Fachpersonal, das mit den aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen vertraut ist. Denn sie können kleinere Mängel sofort beheben, die ansonsten zu einem negativen Prüfergebnis führen könnten. Der Mehraufwand rechnet sich. Denn eine nicht bestandene Prüfung ist teuer und kann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Nutzung des Gebäudes untersagt wird.
Besonders anspruchsvoll ist die Prüfung in Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern. Hier sollte mit den Betreibern ein Konzept erarbeitet werden, wie mit dem Ausfall der Aufzüge und vor allem der Stromversorgung umgegangen wird. Die Abschaltung der Stromversorgung ist immer ein Riesenthema. Denn sie hat massive Auswirkungen auf das Gebäude. Sie lässt sich aber nicht vermeiden, da nur sie den realen Netzausfall simulieren kann.
Oft stellt auch die eingeschränkte Kommunikation innerhalb des Gebäudes während der Prüfung eine Herausforderung dar. Mobiltelefone im Kellerbereich sowie im Fahrkorb funktionieren meist nicht zuverlässig und Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr sind nur mit Geräten und Personal der Feuerwehr nutzbar. Auch andere Funkgeräte stoßen an ihre Grenzen.
Um die Stromunterbrechung während der Aufzugsfahrt und nicht gerade in der Haltestelle stehend zu realisieren, haben sich Meldestaffeln aus den beteiligten Personen bewährt. Wenn der Kuppelschalter im Keller ist, sollte auch hier im Vorraum des Feuerwehraufzugs die Meldestaffel beginnen!
Besonders wichtig ist die Prüfung der Möglichkeiten zur Selbst- und Fremdrettung. Die Feuerwehr muss Verschlüsse, wie z. B. die Notklappe in Verbindung mit einer abgehängten Decke, und deren Bedienbarkeit leicht erkennen können. Auch der Aufstieg zu den Schachttüren und die Entriegelung der Schachttüren muss leicht möglich sein.
Denn wenn die Feuerwehrleute in voller Montur auf einer Leiter stehen, die Schachttürverriegelung betätigen und gleichzeitig die Türblätter aufschieben wollen, gleicht dies einer zirkusreifen Aktion. Bewährt haben sich Zugseile zur Fernbetätigung der Türentriegelung, wie sie im Schachtgrubenbereich eingesetzt werden. Damit ist es in den meisten Fällen möglich, die Schachttür ohne Leiter zu öffnen.
Die abschließende Prüfung der Praxistauglichkeit der getroffenen Maßnahmen zur Selbst- und Fremdrettung muss durch Vertreter der zuständigen Feuerwehr erfolgen – insbesondere bei der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme.
Für eine effiziente Prüfung hat es sich bewährt, im Vorfeld einen Ablaufplan zu erstellen, da dieser die Laufwege und Schaltvorgänge minimiert. Frei konfigurierbare Vorlagen hierfür sind entsprechend dem Stand der Normung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Anlage (TRA 200, DIN EN 81-72) Bestandteil der VDI 3908 Blatt 2.
Einmal erstellt, liefert dieses Tool ein reproduzierbares Ergebnis und die Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) (siehe Kasten), zumal fast jede Feuerwehraufzugsanlage in einem Gebäude mit den verbundenen aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und den behördlichen Vorgaben ein Unikat darstellt!
Eine besondere Herausforderung ist der Umgang mit negativen Prüfergebnissen, wenn kein Behördenvertreter (in der Regel die Feuerwehr) oder bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger vor Ort ist. Nach ÜAnlG und Betriebssicherheitsverordnung hat der ZÜS-Prüfer die Pflicht, Mängel der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu melden. Leider wird diese Meldung nicht immer unverzüglich an die örtlich zuständige Gefahrenabwehrbehörde (Feuerwehr) bzw. an die für das Gebäude zuständige Bauordnungsbehörde weitergeleitet. Dadurch vergeht Zeit, in der Nutzer und Einsatzkräfte gefährdet werden können.
Der Prüfer muss den Betreiber über das negative Prüfergebnis informieren und ihn auf seine Verpflichtung hinweisen, die örtlichen Behörden unverzüglich und direkt zu informieren. Achtung: Ist nur ein Vertreter des Betreibers (FM-Dienstleister) vor Ort, ist fraglich, ob dieser den Betreiber tatsächlich informiert.
Sicherer ist es, wenn Behördenvertreter, wie z. B. Feuerwehr oder bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige, bei der Prüfung anwesend sind, da diese direkt reagieren können bzw. sogar direkt die örtlich zuständige Behörde informieren müssen. Diese kann dann direkt Kompensationsmaßnahmen anordnen oder die Nutzung des Gebäudes untersagen.
Der Diplom-Ingenieur ist Brandrat a.D., Sachverständiger für Brandschutz und für das Verhalten von Aufzügen im Brandfall.
Kasten 1: Die Prüfung von Feuerwehraufzügen inkl. der aufzugsexternen Einrichtungen wurde 2015 in die Betriebssicherheitsverordnung aufgenommen. Dies führte jedoch nicht zu einer flächendeckenden wiederkehrenden Prüfung dieser Anlagen. Die grundsätzliche Prüfpflicht der Anlagen wurde dann im Juli 2021 durch das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) neu aufgestellt.
Mit der Veröffentlichung der TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 im Jahr 2022 wurde dann erstmals ein Anforderungskatalog für die Prüfung von Feuerwehraufzügen vom Gesetzgeber veröffentlicht. Leider ist darin kein detaillierter Prüfkatalog enthalten.
Aufgrund dieser fehlenden Prüfvorgaben wurde bis dahin die VDI-Richtlinie 3809 Blatt 2 "Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge" vom Oktober 2014 angewendet. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet, so dass die jetzt noch gültige Richtlinie weiterhin das Mittel der Wahl zur praxisgerechten Umsetzung der Prüfvorgaben ist.
Kasten 2: Aufwand bei Prüfung: Was macht die Prüfung von Feuerwehraufzügen für die Betreiber so aufwendig?
- Er muss dafür sorgen, dass der Schlüssel für den Feuerwehr-Schlüsselschalter zugänglich ist, wenn er im Gebäude aufbewahrt wird.
- Wird ein Feuerwehrbedienfeldschlüssel genutzt, muss ihn jemand bei der örtlich zuständigen Feuerwehr abholen.
- Die regelmäßige Prüfung kann nur in Zeiten durchgeführt werden, in denen das Gebäude nicht oder nur wenig genutzt wird (z.B. Krankenhäuser).
- Bei der Prüfung werden andere Aufzüge im Gebäude auch abgeschaltet.
- Auch die allgemeine Stromversorgung wird abgeschaltet – was natürlich erhebliche Folgen für die Gebäudetechnik hat.
- Die Druckbelüftungsanlage (Schmutz, Lärm und Druck – Letzteres hat Auswirkungen auf die Türfunktionen) wird bei der Prüfung aktiviert.
- Die Kommunikation der Prüfbeteiligten ist im Gebäude häufig eingeschränkt.
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