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Wie aktuell ist Ihre Gefährdungsbeurteilung?

Betreiber

Schon wieder das Thema Gefährdungsbeurteilung (GBU)? Ich weiß, es nervt, aber, es hilft nichts: Die GBU ist eine Betreiberpflicht und deshalb muss ich wieder etwas dazu schreiben, um euch, liebe Leser, vor möglichen Rechtsfolgen zu bewahren.

Eine kleine Erinnerung: Sie wissen aus meinen vorherigen Beiträgen, dass Sie nicht nur für Ihren Aufzug eine Gefährdungsbeurteilung benötigen, sondern auch, dass diese regelmäßig überprüft/aktualisiert werden muss. Sie wissen außerdem, dass Sie als Betreiber eines Aufzuges dafür sorgen müssen, dass von der Anlage keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Und nebenbei darf ich Sie daran erinnern, dass eine neue GBU sofort notwendig wird, wenn es einen Anlass dafür gibt. Das können zum Beispiel sicherheitsrelevante Hinweise von Ihren Beschäftigten, durchgeführte Änderungen/Modernisierungen oder aufgetretene Sachschäden sein.

Was heißt "regelmäßig"?

Aber von solchen Fällen einmal abgesehen: Wann sollte der durchschnittliche Betreiber spätestens seine GBU aktualisieren, wann also ist dieses ominöse "regelmäßig" abgelaufen? Bei dieser Frage höre ich immer wieder die Antwort: "alle vier Jahre". Aber wie kommt man auf dieses Intervall?

Werfen wir einen Blick zurück: 2003 ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erschienen, mit der alles begann. Denn darin verlangt der Gesetzgeber, dass der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge erstellt und aktualisiert. Die Verordnung wurde seitdem bereits mehrfach geändert, zuletzt im April 2019 und im Juli 2021.

Aber nicht nur die BetrSichV hat sich geändert, es sind auch zwei für Betreiber wichtige TRBS in den letzten Jahren aktualisiert worden, die TRBS 3121 (Oktober 2018) und die TRBS 1201-4 (November 2019). Kleine Erinnerung: Das sind die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit, eine Art praktische Auslegung der Betriebssicherheitsverordnung – sollten Sie unbedingt mal lesen!

Außerdem wurde das Produktsicherheitsgesetz überarbeitet und das Überwachungsbedürftige Anlagengesetz ist im Juli 2021 in Kraft getreten. Doch das ist noch nicht alles: Weiterhin wurden die DIN EN Normen 81-20 und 81-80 aktualisiert, die maßgeblich den Stand der Technik widerspiegeln und damit bei der Beurteilung von Gefährdungen an Aufzugsanlagen berücksichtigt werden müssen.

Der Zeitpunkt ist jetzt wieder gekommen!

Nicht zuletzt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) mit dem EK-ZÜS Beschluss BA-012 im Januar 2022 einen Maßstab der Mindestanforderungen für die Bewertung von Schutzmaßnahmen zur sicheren Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik in Deutschland festgelegt. Sie sehen, in den letzten vier Jahren (!) gab es sehr viele gesetzliche und normative Änderungen. So war es auch in der Vergangenheit, die Änderungen kamen alle vier bis fünf Jahre, daher kommt der Erfahrungswert, den ich Ihnen an die Hand gebe.

Der Gesetzgeber erwartet, dass sich die Betreiber permanent mit diesen Veränderungen beschäftigen und sie umsetzen. Das heißt: Jetzt ist spätestens der Zeitpunkt gekommen, dass Sie Ihre GBU aktualisieren sollten!

Wenn Sie keine Ahnung oder keine Zeit haben, lassen Sie die Arbeit von einem Dienstleister erledigen. Bedenken Sie dabei: Die ZÜSen dürfen es nicht. Die Wartungsfirmen dürfen es – aber das empfehle ich Ihnen nicht. Denn alle Gefahren, die sie dabei entdecken, werden von Ihnen ja selbst beseitigt – da kann es mit der Unabhängigkeit nicht weit her sein.

Rechtlich auf der sicheren Seite

Ein Apotheker stellt sich aus gutem Grund auch nicht selbst ein Rezept aus. Es gibt viele größere und kleinere Ingenieurbüros für Fördertechnik, die Sie beraten und bei der Aktualisierung Ihrer GBU unterstützen können, schauen Sie doch mal in die Adressen und Kontakte am Ende unseres Heftes.

Es kann auch durchaus herauskommen, dass nichts geändert werden muss. Prima, dann machen Sie einen Haken an Ihre GBU, unterschreiben erneut mit Datum und dem Hinweis: "aktualisiert" und schon sind Sie wieder rechtlich auf der sicheren Seite, haben eine Ihrer Betreiberpflichten erfüllt und für die nächsten vier Jahre Ihre Ruhe.

Ihr Bernd Betreiber


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