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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
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November 2022
Viele von Ihnen unterliegen gängigen Irrtümern und Mythen, was den Betrieb Ihres Aufzugs betrifft. Ich möchte Sie nach und nach über die gängigsten Missverständnisse aufklären.
Beginnen wir mit einem Schild, das jeder Nutzer kennt. Viele Aufzugsbetreiber und selbst Experten glauben, dass es an jedem Aufzug hängen muss. Es geht um den Hinweis "Aufzug im Brandfall nicht benutzen". Dieses komische Schild kann man überall kaufen, es gibt sogar eine Norm für dieses Schild. Viele von Ihnen denken, dass es der Sicherheit der Nutzer dient. Irrtum!
Denn stellen Sie sich einmal vor, an einem Feuerwehraufzug, der im Brandfall genutzt werden muss, hängt dieses Schild! Oder: Sie sind nur eingeschränkt mobil – aus welchen Gründen auch immer. Wenn es brennt, wollen Sie dann ernsthaft aus dem 27. Stockwerk über das Treppenhaus fliehen??? Sie merken schon: Das ist nicht nur Blödsinn, sondern im Ernstfall sogar gefährlich!
Doch woher kommt dieser Irrtum? Es gab früher eine Vorschrift im Baurecht, die dieses Schild am Aufzug vorschrieb. Warum das Quatsch ist, haben wir ja gerade erklärt. Das hat auch der Gesetzgeber vor vielen Jahren gemerkt und diese Vorschrift aus den Bauordnungen gestrichen. Legen Sie also diesen Irrtum zu den Akten!
Ein weiterer gängiger Irrtum: Wenn mein Aufzug ein Notrufsystem hat, brauche ich keinen Aufzugswärter – Experten nennen es heute Betriebskontrolle, früher hieß es Inaugenscheinnahme. Warum glauben das viele? Weil früher die wichtigste Aufgabe des Aufzugswärters war, im Notfall auf einen Notruf zu reagieren.
Der Aufzugswärter hatte aber schon immer noch eine zweite Aufgabe: Und zwar regelmäßig bei der Anlage nach dem Rechten zu schauen. Das ist aber weiterhin sein Job und im Gesetz vorgeschrieben!
Daraus ist der nächste Irrtum entstanden: Wenn ich einen elektronischen Aufzugswärter habe, sind die Betriebskontrollen damit erledigt – denn der kleine elektronische Helfer übernimmt den Job des Aufzugswärters aus Fleisch und Blut. Irrtum! Es gibt vorgeschriebene Punkte, die regelmäßig kontrolliert werden müssen - darüber hatte ich Sie vor einiger Zeit ja schon informiert. Manches kann der elektronische Aufzugswärter übernehmen, manches aber eben nicht!
Ein paar Beispiele gefällig? Sie müssen prüfen, ob die mechanischen Taster im Aufzug (Notruf, Türauf, Nothalt) noch funktionieren. Sie können aber beschädigt sein und deshalb keinen Kontakt geben. Wie soll das der elektronische Aufzugswärter merken? Da muss schon ein echter Mensch die Taste checken.
Geprüft werden muss auch, ob die Tür zum Triebwerksraum frei zugänglich und verschlossen ist oder sich im Triebwerksraum verbotenerweise betriebsfremde Gegenstände wie Kinderwagen und Einkaufskisten befinden. Wie soll das der elektronische Kollege merken?
Es gibt dafür noch viele weitere Beispiele, die zeigen, dass der elektronische Aufzugswärter den echten Menschen nicht ersetzen, sondern nur die Intervalle der Kontrollen verlängern kann.
Und wenn Sie denken, dass das schon alle Mythen waren: Irrtum! Das werden Sie in den nächsten Ausgaben des LIFTjournals feststellen!
Ihr Bernd Betreiber
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