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Studie: Nachrüstung im Aufzugsschacht lohnt sich

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Die Nachrüstung von Systemen zur kontrollierten Schachtbelüftung und Rauchableitung soll sich nach einer neuen Studie für alle Beteiligten lohnen und zukünftig förderfähig werden.

Von Lars Walter-Sinsel

Systeme zur kontrollierten Belüftung und Rauchableitung von Fahrschächten, kurz Schachtentrauchung, sind seit knapp 20 Jahren am Markt erhältlich. Aufgrund fehlender Regelungen werden diese Systeme aktuell fast ausschließlich in Neubauprojekten eingesetzt und auch dort nicht flächendeckend.

Nach aktuellen Schätzungen werden in ca. 50 Prozent der Aufzugsschächte mit Öffnung ins Freie Systeme zur Schachtentrauchung eingesetzt. Die übrigen 50 Prozent lassen die kostbare Heiz- und Klimaenergie ins Freie verpuffen.

Mit der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) änderte sich die Wahrnehmung solcher Systeme. Im ersten Schritt darf die Öffnung für die Dichtigkeitsprüfung nicht mehr temporär verschlossen werden. Das Gebäude muss so geprüft werden, wie es später auch betrieben wird.

Vor dem Inkrafttreten des neuen GEG wurde die permanente Öffnung im Aufzugsschacht mit Folie für die Zeit der Dichtigkeitsprüfung verklebt, sodass im Test gute Werte erzielt wurden, die für den Betrieb jedoch nicht realistisch sind. Mit dem neuen GEG und der dazugehörigen DIN EN ISO 9972 (x) ist es untersagt, dass die Aufzugsschächte und permanenten Öffnungen für die Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door Test) temporär abgedichtet bzw. verklebt werden.

Nachrüstung soll sich für alle Beteiligten lohnen

Seit Oktober 2020 beschäftigt sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit diesem Thema. Nach einem Meeting der Interessengruppen mit den Fachverbänden, der Immobilienbranche sowie Wirtschaftsvertretern im März 2021, hat das BMWi eine Studie zum Einsparpotential in Auftrag gegeben.

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Das Ergebnis der knapp 30 Seiten langen Studie ist eindeutig: Eine Nachrüstung solcher Systeme rechnet sich für alle Beteiligten. Die Heizkosten und der CO2-Ausstoß werden reduziert und die eventuell vorhandenen Kosten für die Gebäudeklimatisierung minimiert.

Im Zuge der staatlichen Bemühungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, geht es aktuell sehr schnell voran. Erste Vorschläge zur Erweiterung des Gebäudeenergiegesetzes wurden vom VDMA-Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie beim Bundesministerium eingereicht.

Hier ist mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen, sodass der Einbau von Systemen zur Schachtentrauchung gegebenenfalls zur Pflicht im Neubau würde. Natürlich nur da, wo auch warme Luft durch den Schacht entweichen kann. Ein Aufzug ohne Anschluss an die thermische Gebäudehülle wird nicht von dem Gesetz erfasst.

Was jetzt schon förderfähig ist …

Für die Nachrüstung wurde im ersten Schritt die Förderung im Rahmen einer Umfeldmaßnahme beschlossen. Dies bedeutet, dass die Investition in ein Schachtentrauchungssystem schon jetzt förderfähig ist, wenn dies im Rahmen einer energetischen Gesamtmaßnahme aufgenommen wird. Die Förderung der Einzelmaßnahme soll in Kürze folgen. Somit werden zukünftig 20 Prozent der Investitionskosten staatlich gefördert.

Deutschland folgt mit den angestrebten Maßnahmen dem Vorbild einiger unserer Nachbarländern wie Österreich, Belgien und Luxemburg, die solche Systeme schon längst als Pflicht in die Baugesetze aufgenommen haben.

Das Marktpotential wird nach meiner Schätzung ca. zwei Milliarden Euro betragen, die gesamte CO2-Einsparung könnte sich auf über zwei Millionen Tonnen pro Jahr belaufen.

Wie und wo Förderanträge gestellt werden können, ist aktuell leider noch nicht geregelt. Hier erwartet die Branche in den nächsten Monaten einen konkreten Leitfaden.

Der Autor ist Geschäftsführer der B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH.


Weitere Informationen: Auf den Programmseiten (BAFA) zur BEG gibt es die jeweils aktuelle Version eines Infoblatts zu dem Thema.

(x) Tabelle NA.2, Nr. 7 "Fahrschachtbelüftung von Aufzügen"

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