Die Verknüpfung zwischen Rauchableitungssystemen zur Energieeinsparung und der flächendeckenden Überwachung der Brandmeldeanlage birgt viele Vorteile – für die Umwelt und den Geldbeutel.
Für die Überwachung der Aufzugsschächte gibt es verschiedene Anwendungsbereiche. Je nach Brandschutzkonzept muss bei Rauch im Schacht die Feuerwehr direkt über die Brandmeldeanlage informiert werden.
Oder die Überwachung wird dazu genutzt, die aus energetischen Gründen verschlossene Öffnung zur Rauchableitung im Falle eines Brandes zu öffnen. Wenn beide Szenarien gefordert sind, werden aktuell häufig zwei getrennte Systeme eingebaut. Dies verursacht unnötige Kosten bei der Installation und Wartung.
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 in Deutschland, wurden hier die energetischen Anforderungen an den Aufzugsschacht nochmals verschärft. Mit dem neuen GEG und der dazugehörigen DIN EN ISO 9972 ist es untersagt, dass die Aufzugsschächte und permanenten Öffnungen für die Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door Test) temporär abgedichtet bzw. verklebt werden. Der Aufzugsschacht darf nur mit einem System zur Rauchableitung und Belüftung verschlossen werden, das im Normalbetrieb geschlossen ist und nur bei Bedarf öffnet.
Auch ökologisch ist der Einbau eines solchen Systems sinnvoll. Mit Hilfe dieser Systeme können die Betreiber ca. vier Tonnen CO² und ca. 1.000 Euro Heiz- und Klimakosten pro Jahr einsparen. Je nach Gebäudenutzung können die Zahlen noch deutlich steigen. Die Investition rechnet sich in den meisten Fällen innerhalb von zwei bis fünf Jahren.
Aktuell plant das Bundeswirtschaftsministerium, den Einbau von automatischen Systemen zur Rauchableitung und Belüftung in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Zusätzlich kann mit der Nachrüstung dieser Systeme die ESG Bilanz optimiert werden. Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereich Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
Nachrüstung möglich
Besonders bei bestehenden Immobilien werden Systeme zur Energieeinsparung aktuell sehr selten eingesetzt. Hier gibt es noch ein großes Potential, um die Energieeffizienz zu erhöhen und somit den Immobilienwert zu steigern. Eine Nachrüstung ist in fast jedem Aufzug möglich.
Neben der Rauchableitung, hat auch die Brandmeldeanlage die Pflicht, den Schacht auf Rauch zu überwachen, wenn dies im Brandschutzkonzept gefordert ist. Dies ist immer der Fall, wenn das Gebäude flächendeckend (Kategorie 1, Vollschutz) überwacht werden soll, oder aus anderen Gründen der Aufzugsschacht mit in den Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage fällt. Für den Aufzugsschacht bedeutet das, dass der Errichter oder Betreiber der Brandmeldeanlage ein Rauchansaugsystem für den Schacht einplanen muss.
Aktuell installiert der Errichter der Brandmeldeanlage ein Rauchansaugsystem für die Alarmierung der Feuerwehr und der Errichter des Aufzuges montiert eine Verschlussklappe inkl. Rauchmeldern für die Energieeinsparung im Schacht. Der Aufzugsschacht wird somit doppelt überwacht.
Diese doppelte Leistung lässt sich vermeiden. Die Aktivierung der Verschlussklappe zur Rauchableitung kann auch durch einen Alarmkontakt von einem Koppler der Brandmeldeanlage aktiviert werden und benötigt keine eigene Rauchdetektion. Somit können die Rauchmelder vom Errichter des Aufzuges eingespart werden. Auch der zusätzliche Wartungsaufwand sowie der gesetzlich geregelte Austausch von Rauchmeldern werden somit reduziert.
Montage außerhalb des Schachts
Um die gängigen deutschen Normen und Richtlinien (DIN 14675, VDE 0833-1, VDE 0833-2, sowie die Technischen Anschaltbedingungen der Feuerwehr (TAB) einzuhalten, müssen ein paar wichtige Punkte beachtet werden.
Die Auswerteeinheit des Rauchansaugmelders muss so platziert werden, dass dieser von BMA-Wartungsunternehmen und der Feuerwehr jederzeit erreicht werden kann. Somit ist ein Montageort außerhalb vom Aufzugsschacht zu wählen. Nur das Ansaugrohr wird, mit Hilfe des Aufzugsunternehmens, im Schacht installiert. Die Wartung und Störungsbeseitigung kann somit ohne den kostenpflichtigen Einsatz eines Aufzugstechnikers erfolgen.
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Im Neubau ist es sinnvoll, die Verlegung vom Ansaugrohr direkt beim Errichter des Aufzuges mit einzuplanen, sodass hier keine vermeidbaren Schnittstellen entstehen. Das Ansaugrohr wird dann im Schacht bis zu den erforderlichen Austrittsbohrungen verlegt und kann dann vom Errichter der Brandmeldeanlage weiterverarbeitet werden. Für die Erstellung der Ansaugöffnungen erstellt der Errichter der Brandmeldeanlage eine für die Schachthöhe passende Projektierung, die vom Aufzugsunternehmen umgesetzt wird.
Vor der Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage wird die Montage einmalig vom Errichter der Brandmeldeanlage abgenommen, so dass dieser eine Konformitätserklärung ausstellen kann.
Für die Rauchableitung wird die baurechtlich geforderte Öffnung im Schachtkopf mit einem geeignetem Verschlusselement luftdicht verschlossen. Die Alarmierung im Brandfall erfolgt, wenn die BMA den Schacht überwacht, über einen Koppler im Schachtkopf. Zusätzlich muss die Steuereinheit einige Lüftungsfunktionen sicherstellen.
Gemäß den geltenden Normen und Richtlinien muss die Lufttemperatur im Schachtkopf gemessen und unter 40° Celsius gehalten werden. Die meisten Systeme öffnen bei einer Temperatur von 30° C, so dass die warme Luft abziehen kann und sich kein Wärmestau entwickelt. Zusätzlich muss bei einer Störung der Aufzugsanlage Belüftung vom Fahrkorb sichergestellt werden.
Ohne Bewegung des Fahrkorbs findet kein natürlicher Luftaustausch statt. Dieser kann nur erfolgen, wenn sich die Luft im Schacht bewegt. Dafür wird die potentialfreie Störmeldung aus der Aufzugssteuerung auf das Systemen zur Rauchableitung und Belüftung aufgeschaltet, sodass sich die Verschlussklappe öffnet und Luft durch den Schacht ziehen kann.
Fazit
Unabhängig davon, ob die Brandmeldeanlage erweitert werden muss oder der Schacht aus energetischen Gründen abgedichtet werden soll, können bei einer gründlichen Planung beide Themen kombiniert werden. Die Umwelt wird geschont, Heiz- und Klimakosten werden reduziert und Bauzeit, bzw. Kosten der Installation minimiert.
Von Lars Walter-Sinsel Der Autor ist Geschäftsführer der B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH
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