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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
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Mai 2022
Wie bereits im vorherigen Artikel zum Thema aufgezeigt, hat die Qualität des Betons einen maßgeblichen Einfluss auf die Körperschallemission. Diese Zusammenhänge werden in diesem Beitrag dargestellt.
Von Ulrich Nees und Jan König
In der DIN 8989 / Tabelle 4 "Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge" liegt das Hauptaugenmerk auf den einzuhaltenden flächenbezogenen Massen von Wänden und Decken zur Erreichung der Schallschutzziele. Das Thema der Druckfestigkeitsklasse des Betons DIN EN 206, DIN 1045-2 und DIN EN 13791 für Aufzugschächte taucht nicht auf.
Zunächst ein paar Grundlagen: Die Festigkeit des Betons wird im Alter von 28 Tagen mit einem Zylinder mit einem 150 mm Durchmesser und einer 300 mm Länge (fck,cyl) oder einem Würfel mit einer 150 mm Kantenlänge (fck,cube) ermittelt. Die Druckfestigkeitsklasse C 20/25 entspricht 20 N/mm² für fck,cyl und C 25/30 entspricht 25 N/mm² für fck,cube.
In der DIN 8989 fehlt unter anderem ein Hinweis und eine Berechnungsgrundlage, die ermittelt, welchen Einfluss das "Schwingen" des Aufzugschachtes bei abgeschalteter Aufzuganlage auf die Körperschallbewertung hat. Bei der Bewertung des emittierten Luftschallpegels (1) müssen Fremdgeräusche berücksichtigt werden. Der Körperschallpegel, der durch das "natürliche" Schwingen des Aufzugschachtes beziehungsweise des Gebäudes entsteht, wird nicht berücksichtigt.
Die folgenden Tabellen (1 bis 4) zeigen Körperschallmessungen, die an den gleichen Messpunkten nach DIN 8989 in Aufzugschächten durchgeführt wurden. Die Körperschallmessungen in Tabelle 1 und 3 erfolgten bei abgeschalteten Aufzugsanlagen, die Körperschallmessungen in den Tabellen 2 und 4 bei der Fahrt des Aufzugs mit Nenngeschwindigkeit durch den Schacht.
Die Körperschallmessungen wurden in unterschiedlichen Aufzugschächten/Gebäuden bei vergleichbaren flächenbezogenen Massen und Wanddicken, aber unterschiedlichen Druckfestigkeitsklassen des Betons durchgeführt. Die geprüften Aufzuganlagen sind von der Konstruktion, den Komponenten und den Leistungsdaten vergleichbar.
Um mögliche Einflüsse von Körperschallbrücken auf flankierende Bauteile, wie Podeste, Decken und Treppen sowie Verbindungen zwischen Ankerschienen und Armierung so weit wie möglich auszuschließen, wurden die Wände unter anderem mit einem Radarsystem geprüft.
Mit externen Schwingungsanregern wie Impakt-Echo-Verfahren und Kleinhammerwerken kann die Schallübertragung vom Aufzugschacht in schutzbedürftige Räume getestet werden. Wichtig bei diesen Prüfungen ist, dass sie reproduzierbar sind und sich damit auf vergleichbare Aufzugschächte übertragen lassen.
Das Fahrverhalten, die Fahrqualität und damit die Luft- und Körperschallemissionen von vergleichbaren Aufzuganlagen kann unterschiedlich sein. Deshalb müssen die Prüfmittel wie beschrieben eingesetzt werden, um die Schallübertragung vom Aufzugschacht in schutzbedürftige Räume objektiv bewerten zu können.
Aus den Tabellen lässt sich beeindruckend ablesen, dass bei geringer Druckfestigkeitsklasse der Aufzugschachtwand die Körperschallpegel einer fahrenden und stehenden Aufzugsanlage vergleichbar sind.
(1) DIN 8989 // 8.5.3.3 Durchführung der Luftschallmessungen
Jan König ist Inhaber des Ingenieurbüro (VDI) Ing4Lifts.
Ulrich Nees ist Inhaber von "Aufzug-Systeme + Beratung Ulrich Nees".
Weitere Informationen: Schallschutz im Aufzugbau: Körperschallemissionen
ing4lifts.de
aufzugsystemeberatung.de
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