(Foto: © Schneider Intercom / Commend International)

Verschärfte Normen für Aufzugsbetreiber

Aktuelles

Anlagen zum Personentransport werden ab 2021 strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme werden deshalb 2020 immer wichtiger.

Die Betriebssicherungsverordnung (BetrSichV) hat die Vorschriften für Aufzugbetreiber für Aufzüge, die von Personen genutzt werden, erheblich anspruchsvoller gemacht. Da Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel gelten, müssen Betreiber die Anlagen stärker kontrollieren und unter Umständen auch auf einen neuen Stand bringen.

Zum Beispiel muss im Fahrkorb ab dem 1. Januar 2021 ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Entsprechende Lösungen sind in der DIN EN 81-28 beschrieben. Das Kommunikationssystem kann dabei übrigens auch mit einer Mobilfunkverbindung zum Notdienst arbeiten. Es ist somit kein teurer Festnetzanschluss mehr erforderlich.

Alle drei Tage ein Test

Gemäß der DIN EN 81-28 muss die notrufauslösende Stelle mindestens alle drei Tage einen Notruf simulieren. Die Notrufzentrale muss diesen Test auswerten, dokumentieren und Fehler erkennen.

Das betrifft alle Aufzugsanlagen, die zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken von Personen genutzt werden. Dazu zählen alle Aufzüge, mit denen Personen befördert werden, also auch Lastenaufzüge und Paternoster.

Neuster Stand der Technik ist Pflicht

Die wichtigste Änderung: Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen sind jetzt Arbeitgebern gleichgestellt. Damit erhöhen sich die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele, die Aufzüge in ihrem Verantwortungsbereich haben. Jeder ist verpflichtet, den Aufzug nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Stand der Technik zu betreiben.

Wer also wegen der BetrSichV die Modernisierung eines Kommunikationssystems plant, sollte die aktuelle EN 81-28 umsetzen. Auch wenn der Gesetzgeber zur Nachrüstung eine Frist bis Ende dieses Jahrs vorsieht, ist es ratsam, die Installation des Notrufsystems kurzfristig in Angriff zu nehmen. Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung einer eingeschlossenen Person nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann.

Doch wie kann eine anforderungsgerechte und normkonforme Lösung aussehen? Die Intercom-Systeme mit fernauslösbaren Notruftasten genügen den neuen Anforderungen. Mit ihnen kann turnusmäßig ein Notruf simuliert werden, die Notrufzentrale kann dessen Empfang quittieren und protokollieren. Ergänzende Mikrofontests sorgen für eine hoch verfügbare Aufzugskommunikation. Dabei werden Fehler erkannt und an der Abfragestelle der Notrufe oder an einer zentralen Störungsstelle angezeigt. Die Ergebnisse der Test müssen dort nachvollziehbar protokolliert werden – ganz im Sinne der BetrSichV.

Unmittelbare Fehlererkennung

Intercom-Systeme für Aufzugsanlagen, beispielsweise vom Hersteller Commend, bieten den Vorteil der permanenten Leitungsüberwachung. Jede einzelne Sprechstelle meldet einen Fehler unmittelbar an die zuständige Zentrale. Die Sprechstelle im Fahrkorb zeigt Fehler darüber hinaus im normgerechten Blinkrhythmus auf Piktogramm-LEDs an – ebenso wie Fehler, die durch den automatischen Test der Notrufeinrichtung erkannt werden. Der gesamte Test wird im Intercom-System protokolliert, nur Fehler werden sofort gemeldet.

Das kann sich für die Anwender auch deshalb rentieren, weil das Wartungspersonal die Notrufeinrichtungen der Aufzüge nicht mehr manuell testen muss. Das kann die Personal- und Wartungskosten optimieren.

Zudem müssen nicht alle Komponenten ausgetauscht werden: Intercom-Systeme passen sich an die vorhandene Infrastruktur an. Vorhandene Lautsprecher, Mikrofone sowie Anzeigen können fast immer an einer neuen Notruf-Sprechstelle angeschlossen werden, lediglich die Notruftaste muss ausgetauscht werden. So bleibt alles in allem auch das herstellerspezifische Design erhalten, das sich viele Anwender wünschen.

Michael Schenkelberg
Der Autor ist Vertriebs- und Marketingleiter bei Schneider Intercom

Weitere Informationen:schneider-intercom.de

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