Produktsicherheitsgesetz wird überarbeitet
Aktuell wird das Produktsicherheitsgesetz neu gefasst und um die Vorschriften zum sicheren Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen – zu denen auch Personen- und Lastenaufzüge gehören – bereinigt.
Die Regelungen werden jedoch nicht gestrichen, sondern in ein neu zu schaffendes „Überwachungsbedürftige Anlagengesetz“ (ÜAnlG) überführt und dabei überarbeitet und modernisiert. Wegen dieser Überführung muss auch die Betriebssicherheitsverordnung redaktionell angepasst werden.
Veröffentlichung für Juli 2021 vorgesehen
Nach jetzigem Kenntnisstand ist die Veröffentlichung für Juli 2021 vorgesehen. Geplant ist die Einführung bundeseinheitlicher Verpflichtungen für die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS). Sie sind bisher in sehr unterschiedlichen Verordnungen in den Bundesländern geregelt.
Der Referentenentwurf zur Änderung des ProdSG, der Betriebssicherheitsverordnung und zum neuen ÜAnlG wurde auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht. Dort findet man auch die verschiedenen Stellungnahmen beteiligter Kreise.
Kommentar schreiben