Kabinett beschließt Produktsicherheitsgesetz
Das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz hat jetzt eine weitere Hürde genommen: Es wurde im Februar von der Bundesregierung beschlossen.
Das Gesetz soll bereits am 16. Juli 2021 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Produktsicherheitsgesetz wird um die Vorschriften zum sicheren Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen – zu denen auch Personen- und Lastenaufzüge gehören – bereinigt (das LIFTjournal berichtete).
Einführung bundeseinheitlicher Verpflichtungen
Die Regelungen werden jedoch nicht gestrichen, sondern in ein neu zu schaffendes „Überwachungsbedürftige Anlagengesetz“ (ÜAnlG) überführt und dabei überarbeitet und modernisiert. Wegen dieser Überführung muss auch die Betriebssicherheitsverordnung redaktionell angepasst werden.
Geplant ist die Einführung bundeseinheitlicher Verpflichtungen für die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS). Sie sind bisher in sehr unterschiedlichen Verordnungen in den Bundesländern geregelt.
Weitere Informationen: bmas.de
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