Information zum Umgang mit der Corona-Krise
Der VmA-Vorstand hat für seine Mitglieder einen Drei-Stufenplan für den Umgang mit der Corona-Krise entwickelt und auch dem LIFTjournal zur Verfügung gestellt .
Diese – nicht rechtsverbindliche – Information hat der Vorstand der Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen e. V. (VmA) aus aktuellem Anlass versandt. Es handele sich um Vorschläge, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, betont der VmA: "Als Anlage findet ihr einen Drei-Stufenplan, um euer Unternehmen möglichst sicher durch diese Krise zu führen. Hierbei handelt es sich um Vorschläge, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben."
Step 1: Sicherstellen von wichtigen betrieblichen Abläufen
In diesem Schritt sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb auch im Falle einer behördlichen Anordnung (Quarantäne, Ausganssperre, …) weitergeführt werden kann, um zum Beispiel Notdienst, Personenbefreiung auszuführen und die Ansteckungsgefahr im Betrieb minimiert wird.
Es sollten mehrere Teams gebildet werden, die untereinander keinen persönlichen Kontakt haben. Einige Beispiele: Versorgung mit Ersatzteilen nur nach Absprache und einzeln. Abgabe von Stundenzetteln nur nach Absprache und einzeln. Wenn ein persönlicher Kontakt außerhalb der Teams unumgänglich ist, ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten.
Kooperationen mit anderen VmA-Mitgliedern oder Betrieben aus Ihrer Nähe sollten gesucht werden. So könnte im Extremfall beim Notdienst oder Personenbefreiung untereinander geholfen werden. Alle Mitarbeiter sind auf die Hygiene- und Verhaltensvorschriften hinzuweisen.
Zusätzlich sollten alle Kontaktpunkte (Türklinken, Schrankgriffe, Bedienfelder, Telefonhörer, Büromaterial, …) die öfter von verschiedenen Personen genutzt werden, regelmäßig gereinigt werden (hier reicht einfaches Wasser mit Geschirrspülmittel aus).
Mitarbeiter-/innen die zu Risikogruppen gehören sollten soweit wie möglich in das Homeoffice geschickt oder freigestellt werden. Bei Mitarbeiter-/ innen bei denen die Kinderbetreuung nicht mehr sichergestellt ist, sollten gemeinsam flexible Lösungen gesucht werden (Freistellung im Wechsel mit dem Partner, versetzte Arbeitszeit, etc..). Mitarbeiter-/innen die mit dem ÖPNV zu Arbeit kommen und kein eigenes Fahrzeug haben, könnten freie Dienstfahrzeuge nutzen. Für alle Mitarbeiter-/innen die für die Sicherstellung der betrieblichen Abläufe benötigt werden sollten Ausnahmegenehmigungen erstellt werden. Diese sind mitzuführen.
Step 2: Minimierung der Kosten
Oft können Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden, da der Kunde den Zugang verweigert. Können vielleicht andere Arbeiten nach vorne gezogen werden? Der Staat hat die Regelung zum Kurzarbeitergeld deutlich gelockert, wichtig ist: Zuerst muss das Kurzarbeitergeld angezeigt werden, dann verauslagt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und beantragt die Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Weitere Infos finden sich unter diesen Link: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html.
Zeigen Sie drohende Kurzarbeit möglichst früh bei der Agentur für Arbeit an (einige Mitgliedsfirmen haben dies bereits gemacht). Sprechen Sie über die Berechnung des Kurzarbeitergeldes jetzt mit Ihrem Steuerberater.
Step 3: Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
Zurzeit werden sehr viele Hilfsprogramme für die Wirtschaft aufgelegt. Welches das Beste für Ihr Unternehmen ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Der beste Ansprechpartner, wenn es um Zahlungsschwierigkeiten geht, ist Ihre Hausbank."
Mehr zum Thema:vma.de
Das Deutsche Handwerksblatt (das im gleichen Verlag wie das LIFTjournal erscheint) hat ein umfangreiches Informationspaket für kleine und mittelständische Betriebe zusammengestellt: Welche Hilfen gibt es? Wo bekomme ich sie? Worauf müssen Betriebsinhaber achten? Das Themenspecial "Corona: Lassen Sie sich nicht anstecken" wird regelmäßig aktualisiert.
Die Europäische Kommission hat eine Übersicht über die staatlichen Beihilfen in den einzelnen europäischen Ländern zusammengestellt.
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