(Foto: © TÜV SÜD)

Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung

Aktuelles

TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.

Damit ist die Prüforganisation auch berechtigt, die gesonderten Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge und Hebezeuge durchzuführen.

"Wir sind stolz darauf, als Benannte Stelle einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Verordnung und zur Sicherheit von Maschinen in der Europäischen Union zu leisten", erklärt Tobias Pfeiffer, Bereichsleiter Industrie und Energieprodukte bei der TÜV Süd Product Service GmbH, in einer Pressemitteilung.

Als Benannte Stelle (NB 0123) übernehme die Prüforganisation "eine Schlüsselrolle" bei der Implementierung der Maschinenverordnung, indem es die Hersteller und andere Wirtschaftsakteure bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, Prüfung und Zertifizierung als Grundlage für das Inverkehrbringen ihrer Produkte unterstützt.

Maschinenverordnung

Die EU-Verordnung 2023/1230 über Maschinen ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (siehe den Beitrag "Neue Maschinenverordnung: Die wichtigsten Fakten und Änderungen" in der Ausgabe 6/2023 des LIFTjournals).

Auch für die Hersteller von Aufzügen und Hebezeugen bringt die Maschinenverordnung viele neue und überarbeitete Anforderungen mit sich. Sie müssen ihre Produkte und Verfahren bis zum 20. Januar 2027 an die dann geltenden rechtlichen Vorgaben anpassen. Darunter fallen auch Technologien wie maschinelles Lernen (beispielsweise Künstliche Intelligenz) sowie Cybersecurity.


NANDO: Die Abkürzung NANDO steht für "New Approach Notified and Designated Organisations". Informationen zu den Stellen sowie deren Kontakt- und Notifizierungsdaten sind online auf den Seiten der Europäischen Kommission verfügbar.

https://webgate.ec.europa.eu/single-market-compliance-space/notified-bodies


Weitere Informationen: tuvsud.com/de-de
tuvsud.com/en

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