(Foto: © Mahdis Mousavi / Rostyslav Savchyn / Unsplash / Montage)

Nachträglich eingebaute Desinfektions-Einrichtungen

Betreiber

Die Ansteckungsgefahr im Aufzug ist ein Riesenthema – in der Branche, aber auch in der breiten Öffentlichkeit. Was Sie als Betreiber beachten sollten: ...

Der Markt und die Anbieter von technischen Einrichtungen zur Desinfektion von Luft oder Oberflächen in Fahrkörben wird immer größer. Es gibt Systeme, die die Luft durch Ionisation, UV-C Strahlung, Plasmatechnologie oder Sprühnebel mit Desinfektionsmittel von Viren und Bakterien reinigen möchten, ähnliches gilt für Oberflächen. Hier wird es Zeit, einmal kritisch aus Betreibersicht nicht deren Wirkprinzip oder Effizienz zu hinterfragen, sondern was beim Einbau beachtet werden muss.

Eines vorweg: Der Einbau stellt eine prüfpflichtige Änderung dar, die durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) abgenommen werden muss. Da ist auch sehr ratsam, obwohl es sich nicht auf den ersten Blick erschließt.

Der Einbau, wie der Name es vermuten lässt, stellt eine ortsfeste Einrichtung dar, die auch elektrisch fest und nicht mobil über Stecker anzuschließen ist.
Daraus ergeben sich sofort einige Fragen:
• Ist die Zuleitung (Hängekabel) ausreichend dimensioniert und damit auch der Leitungsschutz?
• Besteht für alle Verbraucher – auch temporäre – (Steckdose) noch ausreichende Kapazitäten?
• Wurde das System in einen nicht sicherheitsrelevanten Stromkreis eingebunden?
• Gab es darüber eine Prüfung und ein Protokoll?
• Ist der Einbau VDE-konform als ortsfeste elektrische Einrichtung erfolgt?
• Sind der Berührungsschutz und Eingriffsschutz ausreichend?
• Ist das Gerät CE-zertifiziert und entspricht es den europäischen Richtlinien (Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie etc.)?
• Stellt das Gerät eventuell eine Wärmequelle dar, die andere sicherheitsrelevante Verbraucher negativ beeinflusst?

Weiter ergeben sich Fragen zur Mechanik:
• Verändert das Gerät die Fahrkorbgrundfläche, sodass Grundfläche zu Nennlast beeinflusst werden?
• Sind die Schutzräume bei Aufbauten auf dem Fahrkorbdach noch sichergestellt?
• Ergeben sich durch den Einbau neue Gefährdungen, die auch bei einem Notstopp (Nothalt oder Fang) zu betrachten sind:
– Ist das Gerät ausreichend gut befestigt, auch bei Anhaltekräften, die aus einem Vielfachen der Erdbeschleunigung herrühren können?
– Könnte man sich an den Einbauten bei einem Notstopp verletzen, wenn eine Person ins Taumeln kommt (Stoßen/Prellen/Schnitte)?

Dazu gibt es noch Fragen des Gesundheitsschutzes, damit nicht durch die Minimierung der einen Gefahr eine neue entsteht:
• Bei Lüftungsanlagen:
– Sind bisher vorhandene Lüftungsöffnungen verändert worden?
– Wie gesundheitsgefährdend ist die veränderte Luft (Stichwort z. B. durch Ozon) auch bei längerem Stillstand des Fahrkorbes, wenn Personen eingeschlossen sind?
– Werden Lüftungslöcher geschlossen oder ist bei Ausfall des Gerätes oder Netzausfall die natürliche Lüftung noch ausreichend?
– Schallschutz?
• UV-C / Desinfektionssprühnebel:
– Ist bei Stillstand des Aufzugs mit eingeschlossenen Personen und geschlossenen Türen sichergestellt, dass sich das System nicht aktiviert?
– Ist bei Notöffnungen des Fahrkorbes und in der Wartung/Inspektion der Personenschutz sichergestellt?

Diese Fragen stellen sich, wenn man mal ein paar Minuten in Ruhe darüber nachdenkt. Deshalb ist es wichtig und nicht nur rechtlich notwendig, dass die ZÜSen solche Einrichtungen prüfen.

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