Es gibt eine neue TRBS!
Seit März 2021 ist die Technische Regel für Betriebssicherheit, die TRBS 1115 - Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, veröffentlicht.
Welche technischen Schutzmaßnahmen sind ggf. für die sichere Verwendung von überwachungsbedürftigen Anlagen relevant? Die neue TRBS (hier kostenfrei als PDF-Datei herunterladen) konkretisiert, welche sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen) von der Betriebssicherheitsverordnung gemeint sind.
Dies ist ebenso von Bedeutung für die Inhalte von Prüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen vor der erstmaligen Inbetriebnahme, aber auch bei wiederkehrenden Prüfung/Hauptprüfung der funktionalen Sicherheiten (Fusi). Dabei wird die Funktionsfähigkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen auch unter Berücksichtigung der funktionalen Sicherheit (z.B. Software-Stand) geprüft, wenn sie für die Beurteilung der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind.
Elektrische Sicherheitseinrichtungen
In diesem Zusammenhang ist Ihnen vielleicht schon der Vermerk über die Softwarestände auf ihren Prüfbescheinigungen aufgefallen, der mit diesen Prüfungsinhalten in Zusammenhang steht.
Konkret werden in der TRBS elektrische Sicherheitseinrichtungen genannt. Zum einen können dies alle Sicherheitsbauteile im Sinne von Anhang III der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie) sein und zum anderen alle elektrischen Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN 81-20:2014 Anhang A.
Sie finden alle TRBSen auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Weitere Informationen: baua.de
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