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Wiederkehrende Prüfung von Aufzügen in Österreich

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So wie die Modernisierung von Aufzügen ist auch die wiederkehrende Prüfung in Österreich mit dem Baurecht verbunden. Deshalb sind im Wesentlichen legislativ und exekutiv die Bundesländer dafür verantwortlich.

Der Betrieb von Aufzugsanlagen, die Teil einer gewerblichen Betriebsstätte sind, ist in der bundesweit gültigen Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 geregelt. Somit kann es vorkommen, dass mehrere Aufzüge, die in einem Haus mit gemischter Nutzung betrieben werden, unterschiedlichen Gesetzen unterliegen.

Allen Gesetzen ist aber gemeinsam, dass sie eine wiederkehrende Prüfung der Anlagen durch einen unabhängigen Sachverständigen vorschreiben. Anders als in Deutschland gibt es keine Haupt- und Zwischenprüfungen, die alternierend jedes Jahr durchzuführen sind, sondern jährlich vorzunehmende immer gleichartige Prüfungen.

Sicherer Zustand des Aufzugs

Foto: © TÜV AustriaFoto: © TÜV Austria

Für diese schreibt der Gesetzgeber vor, dass der sichere Zustand des Aufzuges festzustellen ist. Das Niveau der Sicherheit ist dabei jenes der letzten Abnahmeprüfung. Das bedeutet, dass eine längere Zeit nicht modernisierte Anlage durchaus nach einem älteren Stand der Technik betrieben werden darf.

Gecheckt werden im Zuge der wiederkehrenden Prüfung alle aufzugstechnischen Einrichtungen. Für den Prüfumfang existiert eine ÖNORM, die aber keine vollständige Auflistung aller Punkte umfasst. So kann es sein, dass die Betriebsanleitung der Anlage spezielle Überprüfungen vorsieht, wie das z.B. bei der Verwendung von alternativen Tragmitteln der Fall sein kann.

Ersatzmaßnahmen dokumentieren

Darüber hinaus werden im Zuge des Inverkehrbringens oft Gefahrenanalysen durchgeführt. Sie führen zu Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung des Sicherheitsniveaus entsprechend der Aufzugsrichtlinie. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden und zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung nach wie vor vorhanden sein und funktionieren.

Eine Dokumentation von Messwerten wie z. B. maximale Türschließkräfte oder Auslösezeiten von Fehlerstromschutzschaltern ist zwar formal nicht vorgeschrieben, sollte aber im Sinne der Nachverfolgbarkeit trotzdem vorgenommen werden. Fangvorrichtungen sind auf ihre Funktion zu prüfen, die Messung von Verzögerungen oder Bremswegen ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Neben diesen Einrichtungen ist für den sicheren Betrieb auch ein entsprechendes Umfeld notwendig. Dazu zählen unter anderem ausreichende Beleuchtung und Zugänglichkeit, die Prüfung, ob (unberechtigt) Material in Triebwerksräumen gelagert wurde und vieles mehr. Ein sehr wichtiger Punkt ist auch die Sicherstellung einer eventuell vorgeschriebenen Barrierefreiheit.

Eingeschlossene Personen

Thomas Maldet, Geschäftsfeldleiter für Infrastruktur und Transport beim TÜV Austria. Foto: © TÜV Austria / Andreas AmsüssThomas Maldet, Geschäftsfeldleiter für Infrastruktur und Transport beim TÜV Austria. Foto: © TÜV Austria / Andreas Amsüss

Last but not least umfasst die Überprüfung auch noch die Gewährleistung regelmäßiger Betriebskontrollen und der Vorkehrungen für den Fall eingeschlossener Personen. Dazu überprüft der Sachverständige einerseits die Beauftragung von Personen oder Unternehmen für diese Aufgaben und andererseits auch die Funktion des Notrufsystems sowie gegebenenfalls des Fehlerüberwachungssystems.

Für den Fall, dass natürliche Personen mit den Betriebskontrollen beauftragt sind, müssen diese bei der Überprüfung anwesend sein und ihre Eignung und ihr Wissen unter Beweis stellen. Falls sie auch mit der Notbefreiung betraut sind, werden auch ihre Kenntnisse über die Durchführung einer solchen geprüft.

Prüfung durch unabhängige Dritte

Die wiederkehrende Prüfung durch unabhängige Dritte, die ohne Reparaturinteresse Mängel und Gebrechen feststellen und bei schwerwiegenden Mängeln entweder den Aufzug unmittelbar außer Betrieb nehmen oder auch die zuständigen Baubehörden einschalten, hat sich in Österreich über Jahrzehnte bewährt.

Sie soll neben einer vorbeugenden Wartung dafür sorgen, dass die seit vielen Jahren erfreulich niedrigen Unfallzahlen weiterhin nicht steigen werden. Jeder Benutzer soll sich darauf verlassen können, dass der Aufzug, den er verwendet und auf dessen Zustand er keinen Einfluss hat, betriebssicher ist.

Von Thomas Maldet
Der Autor ist bei TÜV Austria Geschäftsfeldleiter für Infrastruktur und Transport.


Weitere Informationen: tuvaustria.com/aufzug

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