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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
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Januar 2022
Ein Vollwartungsvertrag suggeriert dem Betreiber: Er muss sich um nichts mehr kümmern, er hat quasi die Vollkaskoversicherung für seinen Aufzug. Doch wann ist er überhaupt sinnvoll und wann ist ein normaler Wartungsdienst ausreichend?
Um es direkt am Anfang ganz deutlich zu sagen: Ein Vollwartungsvertrag ist für Neuanlagen nicht sinnvoll. Denn in aller Regel gibt der Hersteller eine Gewährleistung von zwei bis fünf Jahren – je nach Kundenwunsch. In dieser Zeit darf der Betreiber davon ausgehen, dass bei einem Defekt oder dem Ausfall von Bauteilen oder Komponenten der Hersteller Ersatz leistet und den Aufzug wieder – kostenfrei – instand setzt.
Empfehlenswert – aber natürlich nicht zwingend notwendig – ist es, während der Gewährleistung die Standardwartung vom Hersteller machen zu lassen. Dann geht man bei einem Defekt dem Vorwurf aus dem Weg, dass der Dienstleister dafür verantwortlich sein könnte.
In dieser Zeit reicht ein normaler Wartungsdienst vollkommen aus und ist bei weitem nicht so teuer wie ein Vollunterhaltungsdienst. Übrigens können die Preise für den Vollunterhaltungsdienst als auch für den Wartungsdienst von Hersteller zu Hersteller sehr stark variieren. Ein Preisvergleich lohnt sich also auf jeden Fall.
Ein Praxisbeispiel: Ein Personenaufzug in einem gepflegten Mehrfamilienhaus, alles Eigentümer, ist 21 Jahre alt und muss laut Hersteller erneuert werden. Es gibt aber für den Aufzug keine Ersatzteile mehr. Er kann also nicht repariert werden, weil die verbaute Technik nur von einem Hersteller gefertigt wurde und es nicht möglich ist, andere Teile in den Aufzug einzubauen.
Der Aufzug hat schätzungsweise bei der Errichtung 20.000 Euro gekostet. Die Betreiber haben seit 21 Jahren einen Vollunterhaltungsdienst. Die gezahlte Summe beträgt ca. 100.000 Euro. Das Angebot für den neuen Aufzug beläuft sich auf ca. 50.000 Euro.
Man könnte jetzt meinen, dass eine nötige Instandsetzung in diesem Vollvertrag enthalten ist. Denn er enthält nicht nur die Kosten für die Wartung, sondern auch einen Anteil für Reparaturen. Prinzipiell ist die Instandsetzung in dem Vertrag auch enthalten – aber keine technischen Innovationen!
Das heißt: Da sich inzwischen die Normen und damit der Stand der Technik geändert haben, müssen ggf. Komponenten eingebaut werden, die gleichzeitig eine technische Innovation darstellen. Dabei wird aber alles als Innovation betrachtet, was kein 1:1-Tausch ist. Er muss für die moderneren Komponenten bezahlen, weil diese Kosten nicht vom Vollwartungsvertrag abgedeckt sind. Dumm gelaufen für den Betreiber …
Wann ist aber ein Vollunterhaltungsdienst empfehlenswert? Er lohnt sich nach Ablauf der Gewährleistung mit einer sinnvollen Laufzeit. In einem solchen Vertrag müssen Innovationen enthalten sein. Wenn also die Steuerung oder der Antrieb defekt sind, müssen die Kosten für eine Erneuerung enthalten sein.
Das ist aber nicht unbegrenzt der Fall. Deshalb sollten Betreiber einen Blick in den Kaufvertrag des Aufzugs werfen und beim Hersteller nachfragen, wie lange er Ersatzteilverfügbarkeit garantiert. Erfahrungsgemäß ist ein Vollwartungsvertrag nach dem Ablauf der Gewährleistung bis zu einem Aufzugsalter von zehn Jahren sinnvoll, weil es dann meist die Ersatzteile sowieso nicht mehr gibt – egal, was der Hersteller beim Kauf versprochen hat.
Man kann sogar so weit gehen, dass die Erneuerung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vereinbart wird. In diesem Fall würde sich eine Win-win-Situation ergeben. Denn der Kunde, bzw. Betreiber weiß, wofür er bezahlt. Und die Aufzugfirma hat nicht nur die eine Wartung, sondern gleichzeitig einen oder mehrere Aufträge für die Zukunft. Eine Kundenbindung ist damit auch nicht auszuschließen.
Die Alternative ist der einfache Wartungsdienst. Der Aufzug wird regelmäßig geprüft und gepflegt. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass nicht zum Beispiel vier Wartungen pro Jahr berechnet werden, aber nur eine gemacht wird.
Der Betreiber sollte außerdem in jedem Fall die Leistungen prüfen, die die Verträge beinhalten. Empfehlenswert ist nach meiner Erfahrung eine Standardwartung mit Zusätzen wie:
- Reinigung
- Gestellung von Personal zur Hauptprüfung
- Zusendung von detaillierten Wartungsnachweisen (Checklisten).
Andere Firmen bieten zusätzlich die Gestellung einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) für die wiederkehrenden Prüfungen an. Hier sollten Betreiber genau überlegen, ob sie damit wirklich eine neutrale Prüfung durch die Prüforganisation bekommen.
Das Thema Wartungsvertrag spielt tatsächlich schon beim Kauf, bzw. bei der Beauftragung zur Lieferung einer Aufzuganlage eine wichtige Rolle. Betreiber sollten auf neutrale Komponenten achten und bei herstellerspezifischen Lösungen vorsichtig sein. Denn ansonsten binden sich die Betreiber an den Hersteller und können später für ihre Anlage keine anderen Komponenten mehr verwenden und deren Preise vergleichen.
Viele Eigentümer glauben, dass ihre monatliche Pauschale für die Aufzugswartung von zum Beispiel 25 Euro im Monat doch eigentlich günstig ist. Multipliziert man das jedoch mit der Zahl der Eigentümer und rechnet es auf das ganze Jahr hoch, kann es sein, dass die Wartung der Anlage 6.000 bis 8.000 Euro kostet. Das ist dann kein Schnapper mehr, oder?
Von Horst Schickor
Der Autor ist Inhaber und Geschäftsführender Gesellschafter der Firma SBR-Aufzugtechnik.
Weitere Informationen: sbr-aufzugtechnik.de
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