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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
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November 2021
Aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen (AFEX): Erfahrungen aus der Praxis und die Vorgehensweise der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).
Ein Kommentar von Lars Lindert
Ausgangslage: Im Heft 1/2021 hatte das LIFTjournal über AFEX berichtet und darüber, dass die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für die Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens der vorhandenen aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen mit der Aufzugsanlage während der Hauptprüfung zuständig sind.
Bis zur Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 wäre das ein Novum gewesen, denn bis dahin hörte die Verantwortung der ZÜS auf der Innenseite des Schachtes bzw. Triebwerkraumes auf. Doch wie kam es dazu und ist das sinnvoll?
In den unzähligen Referentenentwürfen zur Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung findet sich kein einziger Hinweis auf eine AFEX-Prüfung durch die ZÜS. Auch im verabschiedeten Regierungsentwurf war das nicht enthalten. Erst in letzter Minute, als es zu der Abstimmung im Bundesrat kommen sollte, kam eine entsprechende Idee von einem Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf.
Wahrscheinlich hatte er sich an den schweren Brand im Düsseldorfer Flughafen erinnert, bei dem Menschen auf Grund nicht zusammenspielender AFEX-Systeme zu Schaden kamen. Er brachte die Ergänzung ein, ohne dass dazu Experten nochmal Stellung beziehen konnten. Die anderen Mitglieder des Bundesrates waren der Überzeugung, dass das eine gute Ergänzung sei und stimmten zu.
Ohne Frage: Auf Grund der Erkenntnisse nach diesem Unglück ist es wichtig, dass die als aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen bezeichneten Komponenten geprüft werden. Nur stellt sich hierbei die Frage, ob es wirklich ein Zusammenspiel zwischen Aufzug und diesen Einrichtungen gibt und ob die ZÜS die richtige Organisation für die Prüfung dieser Einrichtungen ist. Um es vorwegzunehmen: Aufzugprüfer haben meist von diesen externen Einrichtungen keine Ahnung und Ausbildung, sie sind Experten der Aufzugtechnik und nicht von Belüftungs- oder Brandmeldeanlagen.
Überdruckbelüftung: Diese Einrichtung löst weder eine Funktion beim Aufzug aus noch löst der Aufzug die Überdruckbelüftung aus. Wie kommt man also darauf, dass sie etwas mit dem Aufzug zu tun hat und warum soll sich die ZÜS Prüfungen hierüber ansehen? Das können die Sachverständigen dafür viel besser.
Feuerwehraufzug und Löschwasserpumpe: Kein Aufzugsachverständiger wird die Landesbauordnung, Anforderungen der Feuerwehr, eines Brandschutzkonzeptes, der Baugenehmigung oder anderer behördlicher Auflagen aus dem Jahr der Errichtung des Gebäudes kennen. Er wird auch nicht wissen, ob der Aufzug überhaupt ein Feuerwehraufzug ist – ob ein Schild oder eben auch kein Schild am Aufzug klebt, heißt erstmal gar nichts. Wie soll er außerdem die Löschwasserpumpe prüfen – soll er die Schachtgrube fluten? Ganz sicher nicht! Es wäre doch viel besser, wenn man der Feuerwehr diese Aufgabe überlassen würde.
Schnittstellen zur Brandfall-/Evakuierungssteuerung: Ein Aufzugprüfer ist gut beraten, davon die Finger zu lassen, sonst steht vielleicht ein größerer Löschzug unerwartet vor der Tür. Deshalb ist es doch sofort ersichtlich, dass bei der Prüfung der Brandmeldeanlage der Prüfer der Brandmeldeanlage bei einer Testauslösung kontrolliert, ob der Aufzug die geforderte Funktion ausführt. Das ist einfacher und schneller, als wenn sich ein Aufzugprüfer durch dicke Prüfdokumente wälzt und möglicherweise nicht beurteilen kann, ob ein Mangel den Aufzug überhaupt tangiert.
Feststellanlagen von Brandschutztüren oder Rauchschutzvorhänge vor Fahrschachttüren: Sind sie defekt, geht es die ZÜS eigentlich nichts an. Denn es gibt im Aufzug ein Notrufsystem für den Fall, dass jemand durch diese Feststellanlagen eingeschlossen wird. Nur den Brandschützer interessiert es, ob diese im Brandfall funktionieren. Also sollte er sie auch prüfen!
Zeitweise verschlossene Be- und Entlüftungseinrichtungen: Genauso sieht es mit ihnen aus, hier ist schon der Begriff falsch! Es handelt sich nämlich um zeitweise verschlossene Entrauchungseinrichtungen, die in den Landesbauordnungen (LBO) gefordert sind. Werden diese temporär und technisch verschlossen, dann sollte dies auch durch einen LBO-Sachverständigen geprüft werden, zumal sich die Verschlusskappen außerhalb des Schachtes befinden. Auch hier besteht die Gefahr, dass während der Prüfung ein Brandalarm ausgelöst wird.
Fazit: Ja, diese Prüfungen sind allesamt wichtig und sinnvoll. Aber sie sollten bitte von den entsprechenden Experten geprüft werden, die das entsprechende Know-how haben und nicht von Aufzugprüfern.
Lars Lindert ist Head of Elevator-FM and Lifecycle Management bei Simplifa und Mitglied im Beirat des LIFTjournals.
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