Wer darf in Österreich Aufzüge prüfen?
Die österreichischen Landesgesetze sowie die Hebeanlagen-Betriebsverordnung regeln unter anderem die Inbetriebnahme und in weiterer Folge den Betrieb von Aufzügen.
Sie sehen Prüfungen vor, die von Sachverständigen oder Aufzugsprüfern durchgeführt werden dürfen bzw. müssen.
Von Thomas Maldet
Wenn der Aufzug entsprechend der Richtlinie 2014/33/EU in Verkehr gebracht worden ist, schreiben diese Rechtsvorschriften eine Abnahmeprüfung vor. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Einbindung der CE-gekennzeichneten Anlage in das Gebäude geprüft.
Prüfgegenstände sind z. B. das bauliche Umfeld, der Stromanschluss mit den Schutzmaßnahmen, die getroffenen Vorkehrungen für die Notbefreiung eingeschlossener Personen, die Verwendbarkeit für Personen mit Behinderungen und einiges mehr. Die Abnahmeprüfung stellt das Pendant zur deutschen "Prüfung vor Inbetriebnahme" gemäß Betriebssicherheitsverordnung dar.
Nach der Inbetriebnahme der Anlage muss diese regelmäßig geprüft werden. Bei Personenaufzügen ist das in der Regel alle zwölf Monate der Fall. Diese Prüfungen haben – anders als in Deutschland – immer den gleichen Prüfumfang. Während in Deutschland alternierend jedes Jahr eine Haupt- und eine Zwischenprüfung durchzuführen ist, ist diese in Österreich immer gleich.
Keine ZÜSen in Österreich
Der genaue Umfang der Prüfungen ist in Deutschland in TRBSen geregelt – das ist in Österreich nicht der Fall. Hier lautet die gesetzliche Forderung, den sicheren Zustand des Aufzuges zu beurteilen. Das bedeutet, dass auch das Umfeld in die Prüfung einbezogen werden muss.
Anders als in Deutschland verhält es sich auch mit der behördlichen Zulassung zum Aufzugsprüfer. Das österreichische Recht kennt keine "Zugelassenen Überwachungsstellen" (ZÜS), sondern bezieht die Zulassung entweder auf die Person oder definiert Inspektionsstellen. In Österreich gibt es auch keine Stelle, die die personelle und organisatorische Aufstellung der ZÜSen regelt und überprüft.
Landesgesetze wie etwa das Wiener Aufzugsgesetz WAZG 2006 definieren Anforderungen an Aufzugsprüfer. Gefordert wird eine einschlägige technische Ausbildung (Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik) auf mindestens Maturaniveau, das heißt Absolvierung einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL). Dazu kommt eine mehrjährige Erfahrung im Aufzugsbau, die vom Ausbildungsgrad abhängt.
HTL-Absolventen müssen mindestens drei Jahre vorweisen können, in denen sie technische Kenntnisse auf dem mechanischen und elektrischen Gebiet des Aufzugsbaus erworben haben. Kann man diese Voraussetzungen nachweisen, hat man das Recht, bei der zuständigen Landesverwaltungsbehörde einen Antrag auf Bestellung zum Aufzugsprüfer einzubringen. Die Behörde prüft die Eingaben und kann bei Zweifeln auch die Qualifikation prüfen.
Keine Qualitätskontrolle der Prüfungen
Wird der Antrag genehmigt, bekommt der Antragsteller am Ende einen Bescheid, der ihn (oder sie) als Person zum Aufzugsprüfer für das jeweilige Bundesland bestellt. Diese Berechtigung ist nicht an das Unternehmen gebunden, für das er arbeitet. Dadurch gibt es in Österreich auch Ein-Personen-Unternehmen, die Aufzugsprüfungen durchführen.
Eine Qualitätskontrolle der Prüfungen gibt es durch das Nichtvorhandensein einer Institution wie der deutschen Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) nicht. Um zu verhindern, dass das Wissensniveau der Aufzugsprüfer verfällt, plant der Gesetzgeber in Wien Verschärfungen im Gesetz. Selbstverständlich sorgen auch seriöse Prüfunternehmen wie der TÜV Austria dafür, das Niveau der Prüfungen hochzuhalten.
Während alle neun Landesgesetze ähnliche Verfahren vorsehen, gibt es in der Hebeanlagenbetriebsverordnung die Möglichkeit, eine Inspektionsstelle einzurichten, die Inspektoren beschäftigt. Das hat der TÜV Austria gemacht. Die Zulassung als Inspektor ist im Gesetz ebenfalls an Kriterien wie Ausbildung und mehrjährige Erfahrung gebunden, jedoch vergibt die Inspektionsstelle die Berechtigung für ihre Inspektoren und führt regelmäßige Monitorings durch. Somit hat man auch das Qualitätsniveau in der eigenen Hand.
Der Autor ist Geschäftsfeldleiter für Infrastruktur und Transport bei TÜV Austria.
Weitere Informationen: tuevaustria.com/aufzug
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