(Foto: © TÜV Süd)

Seminare zur UK-Zertifizierung für Aufzüge & Komponenten

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Der TÜV Süd erklärt in zwei kostenfreien Online-Veranstaltungen, was Hersteller von Aufzügen und Komponenten beachten müssen, wenn sie ab dem kommenden Jahr ihre Produkte auf den britischen Markt bringen wollen.

Mit dem Brexit haben sich die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Komponenten auf dem britischen Markt geändert. Am 1. Januar 2022 endet die laufende Übergangsfrist, Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist für alle Produkte eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend.

UKCA (UK Conformity Assessed) ist die neue britische Kennzeichnung, die mit der CE-Kennzeichnung für den Europäischen Binnenmarkt vergleichbar ist. Die neuen Vorgaben gelten auch für bereits zertifizierte Produkte. Sie benötigen für den britischen Markt eine eigene Zertifizierung, welche von einem für UK akkreditierten "Approved Body" neu ausgestellt werden muss.

Anforderungen fristgerecht umsetzen

In zwei Online-Veranstaltungen am 12. August und 7. September 2021 will TÜV Süd erklären, was Hersteller von Aufzügen und Komponenten in Zukunft beachten müssen und wie die neuen Anforderungen möglichst unkompliziert und vor allem fristgerecht umgesetzt werden können. Nach einem 30-minütigen Vortrag haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit ihren individuellen Fragestellungen an die TÜV Süd-Experten zu wenden.

Die Online-Veranstaltung "UK-Zertifizierung für Aufzüge & Komponenten" dauert an beiden Tagen von 10 bis 11 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis einen Tag vor der Veranstaltung möglich.

Weitere Informationen: www.tuvsud.com/is-anmeldung

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie in dem Artikel über den Brexit und seine Folgen für die Aufzugsbranche von Jan König.

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