Neue AMEV "Aufzug 2021" in Arbeit
Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) aktualisiert im Moment die Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden.
Eine entsprechende Meldung im neuen Normen-Newsletter des VFA-Interlift sei auf großes Interesse der Mitglieder gestoßen, erklärt der Verband. Die Ergänzungen zur AMEV "Aufzug 2017" seien unter Berücksichtigung der Rückmeldungen, z. B. aus den Verbänden wie VmA und VFA, in den Entwurf zur neuen, komplett aktualisierten AMEV "Aufzug 2021" mitaufgenommen worden, so der VFA.
Empfehlung grundlegend überarbeitet
Die Mitglieder konnten den Entwurf zur Ergänzung der AMEV-Empfehlung "Aufzug 2017" noch bis zum 25. Juni kommentieren. Die Empfehlung wurde grundlegend überarbeitet, um sie an die aktuellen EU-Richtlinien und Normen anzupassen. Außerdem enthält sie jetzt Empfehlungen unter anderem mit Hinweisen zu Sonderanlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die barrierefreie Erschließung von Lebensräumen.
Was noch fehlt ist die Anpassungen an das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), weil der verabschiedete Regierungsentwurf noch nicht verkündet wurde. Erforderliche Anpassungen, die sich daraus ergeben, würden noch in den Entwurf Aufzug 2021 einfließen, so der VFA.
Das LIFTjournal wird in der kommenden Ausgabe 4/21 ausführlich über das ÜAnlG berichten.
Weitere Informationen: amev-online.de
vfa-interlift.de
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