Maschinenverordnung der EU veröffentlicht
Lange wurde sie angekündigt, jetzt war es so weit: Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und tritt nach einer Übergangszeit von 42 Monaten am 20. Januar 2027 in Kraft.
Die Übergangszeit von 42 Monaten soll den Wirtschaftsakteuren genügend Zeit geben, damit sie ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachkommen können.
Grenzwert der Höchstgeschwindigkeit bleibt gleich
Keine Sorge: Die EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Produktzulassungen, die nach der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt bzw. erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Immer wieder wurde diskutiert, ob der Grenzwert der Höchstgeschwindigkeit für Aufzüge nach Maschinenrichtlinie geändert wird. Jetzt ist klar: Er bleibt wie bisher bei 0,15 m/s für Aufzüge nach Maschinenverordnung.
Weitere Informationen: Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist in die 24 offiziellen Sprachen der EU übersetzt worden. Das Dokument kann kostenlos auf den Seiten des Amtsblatts der Europäischen Union heruntergeladen werden.
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