Mellor ist Managing Director der LEIA (Lift and Escalator Industry Association), dem Handelsverband und Beratungsgremium für die Aufzug- und Fahrtreppenbranche des Vereinigten Königreichs (UK).
Die britische Industrie ist dabei, sich von der Pandemie, aber auch von den unmittelbaren Auswirkungen des Brexits – dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) – zu erholen. Mit einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 trat das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Obwohl allgemein noch sehr viele Auswirkungen des Brexits zu beobachten sind, befasst sich dieser Artikel vor allem mit den Folgen für die Aufzug- und Fahrtreppenbranche.
UKCA-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
Am 1. Januar 2021 wurden die "UK Lifts Regulations" und die "Supply of Machinery (Safety) Regulations" (kurz: "Machinery Regulations", Maschinenrichtlinie), von der EU-Gesetzgebung "entkoppelt" und als eigenständige britische Vorschriften eingeführt. Sie waren zuvor die britische Umsetzung der EU-Aufzugrichtlinie und der EG-Maschinenrichtlinie.
Foto: © okapidesignDies bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 die grundlegenden Anforderungen der zuvor genannten britischen Aufzugverordnung und Maschinenverordnung identisch mit denen der EU-Richtlinien sind. Die allgemeinen Konformitätsbewertungsverfahren entsprechen denen, die bisher Anwendung fanden.
Allerdings gab es zunächst einige wichtige Änderungen:
• Die EU Notified Bodies wurden im Vereinigten Königreich zu UK Approved Bodies. Das bedeutet, dass Produktzulassungen dieser neuen Approved Bodies in der EU künftig nicht mehr anerkannt werden.
• Die britischen Vorschriften verweisen auf "designated standards", um eine Konformitätsvermutung wie mit den harmonisierten europäischen Normen mit den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen zu begründen. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Liste der vom Vereinigten Königreich festgelegten Normen identisch mit der Liste der harmonisierten Normen der EU. Seitdem werden die im Amtsblatt zitierten Normen (wie z. B. EN 81-20:2020, EN 81-50:2020, EN 81-72:2020, EN 81-73:2020) als "designated standards" aufgeführt.
• Mit der Ablösung der CE-Kennzeichnung wurde das UKCA-Kennzeichnung eingeführt, das neue Anforderungen an die Konformitätskennzeichnung enthält. CE-gekennzeichnete Komponenten und Anlagen dürfen im Vereinigten Königreich noch bis zum 31. Dezember 2022 auf den Markt gebracht werden. Ein großer Teil dieses Artikels befasst sich mit den Anforderungen an die UKCA-Kennzeichnung.
• Um eine harte Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland (der einzigen Landgrenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich) zu vermeiden, ist Nordirland gemäß dem Protokoll über Irland/Nordirland (auch bekannt als Nordirland-Protokoll) formell aus dem EU-Binnenmarkt ausgetreten – die EU-Bestimmungen über den freien Warenverkehr und die EU-Zollunion gelten jedoch weiterhin. In Nordirland sind Anlagen und Komponenten mit CE-Kennzeichnung weiterhin zulässig.
Für Nordirland und Großbritannien (das Vereinigte Königreich ohne Nordirland) gelten jeweils unterschiedliche Regeln. Dieser Artikels befasst sich hauptsächlich mit der Verwendung der UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien (GB) mit Fokus auf den Kennzeichnungs- und Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge, Sicherheitsbauteile für Aufzüge sowie Maschinen, die innerhalb unseres Geltungsbereichs auf den britischen Markt gebracht werden.
Warum braucht das Vereinigte Königreich ein eigenes Konformitätsbewertungszeichen?
Die neue UKCA-Kennzeichnung wird von den Approved Bodies vergeben, da Konformitätsbewertungen nach EU-Richtlinien nicht mehr möglich sind.
Da die britischen Vorschriften von den EU-Rechtsvorschriften entkoppelt wurden, ist jetzt die neue Kennzeichnung für den UK-Markt erforderlich.
Wie groß ist das Risiko, dass die britischen Vorschriften von den EU-Richtlinien abweichen?
Foto: © okapidesignDerzeit sind die technischen Anforderungen an Aufzüge, Sicherheitsbauteile für Aufzüge und entsprechende Maschinen im Vereinigten Königreich und in der EU identisch. Der LEIA sind keine Pläne zur Überarbeitung der britischen Aufzug- oder Maschinenverordnung bekannt.
Die Europäische Kommission arbeitet jedoch an der neuen EU-Maschinenverordnung, die zahlreiche wichtige und neue grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen (EHSR) enthalten wird. Es ist bekannt, dass viele Bedenken der europäischen Aufzugbranche von der Europäischen Kommission möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt werden.
Ein erster Hinweis auf die Haltung der britischen Regierung zur weiteren Angleichung wird ihre Reaktion auf die neue EU-Maschinenverordnung sein. Wird das Vereinigte Königreich die EU-Rechtsvorschriften umsetzen, ändern oder sogar weitere Anforderungen hinzufügen? Die LEIA vertritt den Standpunkt, dass die grundlegenden Anforderungen der britischen Vorschriften an die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinien angeglichen werden sollten – und dass es aus Gründen der Produktsicherheit gute Argumente für die bisherige Einheitlichkeit gibt.
Die britische Regierung hat Anfang des Jahres eine Konsultation zur Produktsicherheit durchgeführt. Dazu reichte die LEIA eine Stellungnahme ein, die viele Kommentare enthielt, die auch bei der Überarbeitung der Maschinenrichtlinie eine Rolle spielen. Sobald die britische Regierung Einzelheiten zur Konsultation und ihre Antwort auf die Beiträge zur Konsultation veröffentlicht, wird ihre Haltung zur Angleichung oder Abweichung deutlicher werden. Es ist völlig klar, dass nach der Entkopplung der britischen Vorschriften von den EU-Rechtsvorschriften Abweichungen möglich sind.
Weitere Informationen: leia.co.uk
Anlagen nach Maschinenverordnung, für die keine Notified Bodies oder Approved Bodies eingesetzt werden müssen: • Anlagen, die im Rahmen der Maschinenverordnung von Interesse sind, umfassen Fahrtreppen und Fahrsteige, Kleingüter- und Lastenaufzüge, Treppenlifte und vertikale Hebevorrichtungen mit einer Hubhöhe von bis zu drei Meter. Für diese müssen keine Approved Bodies oder Notified Bodies hinzugezogen werden.
• Die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren liegt beim Hersteller (wie in den Vorschriften definiert). Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, kann entweder das CE-Zeichen oder das UKCA-Zeichen verwendet werden. In den Begleitunterlagen kann außerdem das UKCA-Zeichen bis zum 31. Dezember 2023 erscheinen. Ab dem 1. Januar 2023 darf nur noch das UKCA-Zeichen verwendet werden – das CE-Zeichen wird nicht mehr akzeptiert. Für Anlagen, die in Nordirland in Verkehr gebracht werden, wird die CE-Kennzeichnung weiterhin akzeptiert.
• Hebezeuge mit einer Hubhöhe von drei Meter oder mehr müssen entweder von einem EU Notified Body (nur bis Ende 2022) oder einem UK Approved Body geprüft werden – es sei denn, es wird eine interne Fertigungskontrolle auf Basis der designated standards durchgeführt. Bis Ende 2022 kann ein Notified Body eingeschaltet und die CE-Kennzeichnung verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2023 muss ein Approved Body eingesetzt werden. Das UKCA-Zeichen muss dann zusammen mit der vierstelligen Nummer des Approved Body verwendet werden. Das UKCA-Zeichen darf bis Ende 2023 in den Begleitpapieren erscheinen.
Aufzüge nach der Aufzugverordnung: • Montagebetriebe, die von einem UK Approved Body die Produktkonformität auf Grundlage einer Einzelprüfung oder einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung für Aufzüge in Anspruch nehmen, sollten keine Maßnahmen für ihre Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge ergreifen müssen (sie müssen jedoch Maßnahmen für die Konformitätsbewertungsverfahren in Hinblick auf Sicherheitsbauteile für Aufzüge ergreifen, siehe unten).
• Die Zulassungen von Aufzügen, die gemäß einem von einem EU Notified Body genehmigten System der umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung entworfen und hergestellt wurden, sowie von Musteraufzügen, die gemäß einer von einem Notified Body ausgestellten EU-Baumusterprüfung entworfen und hergestellt wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2022 auf einen UK Approved Body übertragen werden, wenn sie ab dem 1. Januar 2023 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen.
• Die Montagebetriebe müssen prüfen, welche Stelle für die Zulassung jedes Musteraufzugs (sowohl die Baumusterprüfung als auch die Entwurfsprüfung) und jedes Sicherheitsbauteils für Aufzüge herangezogen wird. Montagebetriebe, die komplette Aufzuganlagen kaufen, müssen sich danach bei ihren Lieferanten erkundigen, die ihrerseits bei den Herstellern der Sicherheitsbauteile nachfragen müssen. Wenn eine der beteiligten Parteien sich auf einen Notified Body und nicht auf einen Approved Body beruft, sind weitere Maßnahmen erforderlich, damit die Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge ab dem 1. Januar 2023 weiterhin auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden können.
Sicherheitsbauteile für Aufzüge nach der Aufzugverordnung: • Sicherheitsbauteile für Aufzüge sind in Anhang 3 der Aufzugverordnung wie folgt definiert: Fahrschachttürverriegelungen, elektrische Sicherheitseinrichtungen, Einrichtungen gegen unkontrollierte Fahrkorbbewegungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Energiespeichernde Puffer (außer linearen Typen), energieverzehrende Puffer und elektrische Sicherheitsvorrichtungen (PESSRAL). Anmerkung: Fahrkorbtürverriegelungen und Aufzugsbremsen (außer wenn es sich um Schutzeinrichtungen für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit oder den Schutz vor unbeabsichtigten Fahrkorbbewegungen handelt) werden nicht als Sicherheitsbauteile aufgeführt.
• Sicherheitsbauteile für Aufzüge, für die Notified Body zuständig ist, dürfen bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin mit der CE-Kennzeichnung auf den britischen Markt gebracht werden. Ab dem 1. Januar 2023 wird dann nur noch die UKCA-Kennzeichnung akzeptiert.
• Sicherheitsbauteile für Aufzüge, für die ein Notified Body zuständig ist, müssen wie oben beschrieben mit dem UKCA-Kennzeichen versehen werden – entweder fest angebracht oder, bis zum 31. Dezember 2023, in den Begleitunterlagen.
• Die EU-Baumusterprüfungen von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die von den Notified Bodies durchgeführt werden, müssen bis Ende 2022 auf Approved Bodies übertragen werden. Wird der Notified Body nicht bis Ende 2022 auf Antrag als ein Approved Body anerkannt, ist eine Zertifizierung durch einen Approved Body erforderlich.
• Derzeit gibt es nur zwei UK Approved Bodies, die verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile von Aufzügen anbieten dürfen: BSI Assurance UK und Lift Cert. Es wird davon ausgegangen, dass auch andere in der EU ansässige Notified Bodies die Zulassung als UK Approved Body anstreben. Dazu müssen sie sich jedoch im Vereinigten Königreich niederlassen – und das Zulassungsverfahren dürfte mehrere Monate dauern.
Mit mehr als 300.000 Aufzügen und Fahrtreppen im Vereinigten Königreich wird das jährliche britische Marktvolumen folgendermaßen eingeschätzt: • 7.000 – 8.000 neue Aufzüge
• 150 – 200 neue Fahrtreppen
• 1.000 neue Slow Speed Lifts und Hebebühnen
• 1.700 Homelifts (ohne Schacht wie in BS 6440 beschrieben)
• 25.000 Treppenlifte.
Da so viele bestehende Aufzüge in Betrieb sind, ist auch die Wartung und Modernisierung der bestehenden Anlagen ein wichtiger Bestandteil der britischen Aufzugbranche.
Zusammenfassung des LEIA-Geschäftsklimaindex: Juli 2020 – Oktober 2021. Foto: © LEIA
Marktstärke: Seit Beginn der Pandemie erhebt die LEIA unter ihren Mitgliedern monatlich einen Geschäftsklimaindex, der dem vom deutschen Verband VDMA veröffentlichten Index ähnelt. Es ist keine Überraschung, dass sich die Stimmung stark verbessert hat, nachdem der Lockdown im Vereinigten Königreich Anfang 2021 aufgehoben wurde. Und es ist umso beruhigender, dass sich die Lage in den letzten Monaten stetig verbessert hat.
Diese gute Stimmung spiegelt sich auch in den Buchungen von Ausstellungsflächen auf der Messe LIFTEX 2022 vom 12. bis 13. Oktober 2022 in London wider. Bemerkenswerterweise wurden bisher bereits so viel Ausstellungsflächen gebucht wie bei der gesamten LIFTEX 2019.
Weitere Informationen: liftexshow.com
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