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Aufzüge wurden 2021 seltener außer Betrieb genommen

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649.941 Aufzüge wurden 2021 geprüft, aber nur rund 2.600 (0,4 Prozent) mussten wegen gefährlicher Mängel außer Betrieb genommen werden. Das ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr.

Das ist eines der Ergebnisse des "Anlagensicherheitsreports 2022". In ihn fließen die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ein, zu denen auch Aufzüge gehören.

In der Pressemitteilung des TÜV-Verbandes heißt es dazu: "Herabfallende Kabinen, in Aufzugstüren eingeklemmte Finger oder Stürze in den offenen Aufzugsschacht: Immer wieder kommt es bei Aufzugsanlagen in Gebäuden zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten." Im vergangenen Jahr wurden 645 Unfälle mit Personenschaden bei Aufzügen registriert. Eine regelmäßige Wartung und unabhängige Prüfung sei daher unabdingbar, so der TÜV-Verband …

Zahl stagniert seit Jahren

Allerdings: Die Zahl der Aufzüge mit "gefährlichen Mängeln" stagniert seit Jahren auf diesem niedrigen Wert (2020: 0,7 Prozent, 2019: 0,7 Prozent, 2018: 0,5 Prozent, 2017:0,7 Prozent, 2016 und 2015: 0,6 Prozent, 2014: 0,7 Prozent).

Bei weiteren 12,6 Prozent der Aufzüge beanstandeten die Sachverständigen 2021 "sicherheitserhebliche Mängel", die aber nicht zu einer sofortigen Außerbetriebnahme führten (2020: 11,8 Prozent). 38,8 Prozent der Aufzüge hatten "geringfügige Mängel" (2020: 43,5 Prozent) und 48,6 Prozent (2019: 44 Prozent) waren mängelfrei.

Fokus Cybersecurity

Den Fokus legt der TÜV-Verband bei der Vorstellung des Anlagensicherheits-Reports 2022 auf die Zahl der Cyberangriffe auf deutsche Unternehmen. Sie habe in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Was den Verband stört: Es gebe "bisher weitestgehend keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für die Cybersicherheit der meisten Anlagen und Maschinen".

Der Verband fordert deshalb die Aufnahme entsprechender Vorgaben in die europäischen und nationalen Regelwerke und empfiehlt die ZÜSen bei dieser Gelegenheit: "Die Zugelassenen Überwachungsstellen als Partner für einen sicheren Betrieb entwickeln seit einigen Jahren geeignete Ansätze für die Prüfung der Cybersicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen."


Wann wird geprüft? "Im jährlichen Wechsel findet eine umfangreiche Hauptprüfung und eine Zwischenprüfung statt", heißt es im aktuellen Anlagensicherheitsreport: "Hinzu kommen Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen, zum Beispiel nach dem Austausch besonders sicherheitskritischer Bauteile und Prüfungen nach Wiederinbetriebnahme. Gesondert ausgewiesen werden die ebenfalls obligatorischen Prüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Das waren 2021 27.772 Aufzüge, dabei hatten 12,0 Prozent geringfügige Mängel, 12,2 Prozent sicherheitserhebliche Mängel und 5,09 Prozent gefährliche Mängel.


Mängelkategorien: Im Mangelkatalog sind drei Mängelkategorien für Aufzüge festgelegt, so der Anlagensicherheitsreport 2022:
– Geringfügige Mängel müssen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung behoben werden.
– Sicherheitserhebliche Mängel müssen spätestens nach drei Monaten behoben sein. Nach der Behebung erfolgt eine Nachprüfung durch die ZÜS.
– Gefährliche Mängel gefährden Benutzer sowie Wartungs- und Prüfpersonal unmittelbar. Aufzüge mit gefährlichen Mängeln werden sofort stillgelegt.


Weitere Informationen: www.technische-ueberwachung.de

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