(Foto: © TÜV Süd)

Aufzüge: Nur 0,7 Prozent mit "gefährlichen Mängeln"

Aktuelles

Rund 2.500 Aufzüge mussten 2020 wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden. Das entspricht 0,7 Prozent der rund 637.000 im Jahr 2020 geprüften Anlagen. Das ist eines der Ergebnisse des "Anlagensicherheitsreports 2021".

Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Aufzugsanlagen in Gebäuden sind rund 4.500 Aufzüge mit "gefährlichen Mängeln" beanstandet worden. Das entspricht 0,7 Prozent der rund 637.000 im Jahr 2020 geprüften Anlagen. Rund 2.500 dieser Anlagen (0,4 Prozent) konnten nicht sofort repariert werden und wurden vorläufig stillgelegt.

Zahlen stagnieren

Die Zahl der Aufzüge mit "gefährlichen Mängeln" stagniert seit Jahren auf diesem niedrigen Wert (2019: 0,7 Prozent, 2018: 0,5 Prozent, 2017:0,7 Prozent, 2016 und 2015: 0,6 Prozent, 2014: 0,7 Prozent).

Bei weiteren 75.000 Aufzügen beanstandeten die Sachverständigen 2020 "sicherheitserhebliche Mängel", die aber nicht zu einer sofortigen Stilllegung führten (11,8 Prozent). 43,5 Prozent der Aufzüge hatten "geringfügige Mängel" und 44 Prozent waren mängelfrei. In den Anlagensicherheitsreport fließen die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) ein, zu denen auch Aufzüge gehören.

Gesetzliche Neuordnung ein "Meilenstein"

Aus Sicht des TÜV-Verbands war die gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen im Juli 2021 ein Meilenstein für die technische Sicherheit. Für Arbeitgeber, Betreiber und Prüforganisationen sei mit einem eigenständigen "Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen" mehr Klarheit geschaffen worden.

Als Folge des Gesetzes lösen künftig bundesweit einheitliche Anforderungen an die "Zugelassenen Überwachungsstellen" die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern ab. Im nächsten Schritt müssen nun die notwendigen Verordnungen erlassen werden, um das Gesetz in die Praxis umzusetzen.

Weitere Informationen: Die vollständige Mängelstatistik des Anlagensicherheitsreport 2021: www.technische-ueberwachung.de/artikel-asr2021

Mitgewirkt am Anlagensicherheits-Report haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): Dekra Automobil GmbH, Dekra Exam GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH, SGS-TÜV GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV Süd Chemie Service GmbH, TÜV Süd Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.

Das könnte Sie auch interessieren: