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Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber?

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Wer sich als Betreiber mit der Sicherheit seiner Aufzugsanlage auseinandersetzt, findet viele Richtlinien, Normen und Vorschriften. Welche Pflichten haben Aufzugsbetreiber? Die zwölf wichtigsten Regeln verständlich erklärt:

Es gibt Richtlinien, Normen und Vorschriften für die Aufzugssicherheit in allen möglichen Varianten – meistens in einer sehr technischen Sprache verfasst. Den meisten Betreibern (oder auch neudeutsch "Arbeitgebern") bringt dies aber nicht viel. Praktische Beispiele aus verschieden Szenarien fehlen und die Zeit, sich in die komplizierte Materie einzuarbeiten auch.

Fest steht jedoch – ohne Wenn und Aber: Betreiber(Arbeitgeber) müssen sicherstellen, dass die Aufzugsanlage bestimmungsgemäß betrieben und benutzt wird. Das bedeutet im Klartext: Sie sind dafür verantwortlich, die Aufzugsanlage sicher zu betreiben.

Wartung, Notruf, ZÜS-Prüfungen und Aufzugswärter

Dafür sollten sie vor allem diese vier Bausteine kennen: Wartung, Notruf, ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle)-Prüfungen und Aufzugswärter.

Wer sich um diese Bausteine kümmert, dürfte rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Dazu kommen noch möglicherweise eine Gefährdungsbeurteilung und/oder ein aktueller Notfallplan.

Die zwölf wichtigsten Regeln für Betreiber (neben einem bestehenden Wartungsvertrag):

  1. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung der Aufzugsanlage. Sie kann von einem neutraler Fachplaner, der Wartungsfirma oder einer ZÜS (Dekra, TÜV, GTÜ, etc.) durchgeführt werden.
  2. Sollten Abweichungen zum Stand der Technik festgestellt werden, besprechen Betreiber diese am besten mit einem unabhängigen Fachplaner oder Berater.
  3. Eine Notrufaufschaltung – am besten von der gleichen Firma, die die Wartung durchführt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag für den Notruf und die Wartung möglichst von der gleichen Firma sind und die gleiche Laufzeit haben. Die Nachrüstung eines Notrufes ist übrigens bis Ende 2020 Pflicht.
  4. Einen aktuellen und anlagenspezifischen Notfallplan. Stimmen zum Beispiel die Telefonnummern vom Hausmeister, Notdienst, etc. noch?
  5. Eine regelmäßige Begehung und Dokumentation durch eine Beauftragte Person (so heißt der Aufzugswärter heute). Eine Vorlage für die Dokumentation kann man oft bei der ZÜS herunterladen. Auch die Wartungsfirmen und jede professionelle Aufzugsberatungsfirma bieten sie kostenlos an.
  6. Die Durchführung der Haupt- und Zwischenprüfungen durch eine ZÜS. Betreiber sollten darauf achten, dass eine aktuelle Prüfplakette am Aufzug angebracht wird. 
  7. Wichtig ist die Bildung von Rücklagen für Instandhaltungen. Die Höhe hängt vom Alter des Aufzugs und der Beanspruchung der Anlage ab.
  8. Ein ganz wichtiges Thema ist der Zugang zur Anlage. Häufig haben selbst die Hausmeister oder Hausverwaltung keinen Zugang zum Maschinenraum. Betreiber sollten dafür sorgen, dass sie einen Zugangsschlüssel zu ihrem eigenen Maschinenraum besitzen.
  9. Im Gegenzug sollte darauf geachtet werden, dass nur befugte Personen Zugang haben. Hin und wieder steht ein Maschinenraum offen oder der Schlüssel befindet sich in Griffweite. Das ist gefährlich! Was ist, wenn sich ein Kind in den Maschinenraum verirrt und in die Maschine greift?
  10. Wichtig sind auch Kleinigkeiten: Ist ein passender Notbefreiungsschlüssel der Schachttüren vor Ort hinterlegt und erreichbar? Existiert eine aktuelle NotbefreiungsanleitungWelche Pflichten haben Aufzugsbetreiber
  11. Es ist kaum zu glauben, was in den Jahrzehnten des Betriebes an einer Aufzugsanlage alles verloren gehen kann, vergilbt oder weggeschmissen wird oder dazukommt. Gar nicht so selten wird der Maschinenraum zum Lagerraum für Fahrräder, Matratzen oder auch Aquarien ... Betreiber sollten darauf achten, dass gerade bei Maschinenräumen mit Fenster die Unterlagen gut verschlossen sind.
  12. Und ganz wichtig: Betreiber sollten ihre Mitarbeiter und Aufzugswärter regelmäßig an der Aufzugsanlage schulen. Die Wartungsfirma wird dabei gerne behilflich sein.


Wer diese Bausteine beachtet, sollte auf der sicheren Seite stehen. Natürlich helfen bei Unsicherheiten auch alle Dienstleister rund um den Aufzug weiter.

Hendrik Hesse
Der Autor ist Fachplaner und Inhaber der Aufzugsberatung Hesse in Karlsruhe.

www.aufzugsberatung-hesse.de