Safety first: Unfälle im Aufzugbau vermeiden
Immer wieder kommt es zu schweren und tödlichen Unfällen im Aufzugbau. Was sind die Ursachen? Wie lassen sich Arbeitsunfälle vermeiden? Diesen Fragen widmet sich Arbeitsschutzexperte Udo Niggemeier.
Im Schnitt kommt es zu ein bis zwei tödlichen Arbeitsunfällen pro Jahr in der Aufzugbranche. Meistens sind davon die Mitarbeiter von Aufzugunternehmen betroffen. Schaut man genauer hin, stellt man fest, dass es sich meistens um erfahrene Mitarbeiter handelt und es deutlich mehr Unfälle bei Hydraulikaufzügen gibt. Wo liegen die Ursachen und wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, das heißt: Er muss die Gefahren ermitteln, die die Arbeit für seine Beschäftigten mit sich bringt, daraus Arbeitsschutzmaßnahme ableiten, ihre Umsetzung kontrollieren und dokumentieren.
Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Dabei gilt der Grundsatz: Die Arbeit muss so gestaltet sein, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst gering ist. Gefahren müssen an ihrer Quelle bekämpft werden. Ist diese nicht möglich, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Persönlich) ergreifen.
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Die Gefährdungsbeurteilung muss außerdem regelmäßig – mindestens aber alle zwei Jahre – überprüft werden. Ein besonderes Augenmerk muss der Arbeitgeber natürlich auf Gefahren richten, die in der Aufzugbranche zu schweren und tödlichen Unfällen geführt haben. Dieses waren in den letzten Jahren Arbeiten unter/auf schwebenden Lasten (Hydraulikaufzüge) und Stürze aus der Höhe.
Die Beschäftigten müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig – also mindestens einmal im Jahr – unterwiesen werden, außerdem:
• vor Aufnahme der Tätigkeit,
• wenn sich ihre Aufgabenbereichen verändern,
• nach Unfällen und
• bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien.
Ziel ist, dass die Beschäftigten Gefahren erkennen und entsprechend handeln können. Gerade bei erfahrenen Mitarbeitern stellt sich aber über die Jahre eine gewisse Abstumpfung bei der Wahrnehmung der Gefahren ein, frei nach dem Motto: "Ist doch immer gut gegangen." Deshalb gilt der Grundsatz: Im Zweifelsfall nicht mit der Arbeit beginnen und Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten.
Achtung: Einzelarbeitsplätze!
Der Arbeitgeber muss außerdem die Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen sicherstellen. Im Aufzugbau gibt es sehr viele Einzelarbeitsplätze, hier muss der Arbeitgeber für geeignete Schutzmaßnahmen (mobiles Notrufsystem, An- und Abmelden bei einer festen Stelle etc.) sorgen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge festzulegen (Angebotsuntersuchungen nach den alten Grundsätzen G25 und G37, Betreuung durch einen Arbeitsmediziner etc.) und diese umzusetzen, dabei müssen die Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beachtet werden.
Wenn Gefahrstoffe verwendet werden, müssen sie nach dem Substitutionsverfahren bewertet werden, der Arbeitergeber muss ein Gefahrstoffkataster führen und Betriebsanweisungen für diese Stoffe erstellen. Gibt es im Unternehmen mehrere Hierarchieebenen, müssen die Unternehmerpflichten schriftlich auf die Vorgesetze übertragen werden (siehe DGUV-I 211-001).
Und dann gibt es noch die Berufsgenossenschaften…
Neben diesen gesetzlichen Pflichten hat der Arbeitgeber auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Sie konkretisieren in vielen Bereichen die gesetzlichen Vorschriften. Um den Arbeitgeber die Einhaltung zu erleichtern, hat der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in den letzten Jahren für einzelne Berufsfelder Informationen zusammengefasst und in den DGUV-I veröffentlicht.
Für alle Arbeiten an Aufzuganlagen gilt die DGUV-I 209-53, sie ist ein sehr guter Leitfaden für einen funktionierenden Arbeitsschutz im Aufzugunternehmen. Sie kann im Internet kostenlos heruntergeladen oder bei der Berufsgenossenschaft in gedruckter Form bestellt werden.
Zusätzlich hat der Europäische Aufzugverband ELA die Broschüre "Grundlegende Sicherheitsregel" herausgegeben. Sie veranschaulicht in bildlicher Form, welche Gefahren es im Aufzugbau gibt und wie man ihnen begegnen kann. Das oberste Ziel eines jeden Arbeitgeber muss es sein, seine Mitarbeiter so zu schulen und zu motivieren, dass sie Gefahren erkennen und entsprechend handeln können. Der oberste Grundsatz sollte immer sein: safety first!
Von Udo Niggemeier
Der Autor ist Elektromeister, Betriebswirt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Schwerpunkt Aufzugbau.
www.asib-niggemeier.de
Die Broschüren der DGUV und der ELA kann man hier kostenfrei herunterladen.
Für Arbeitgeber hat Udo Niggemeier als Orientierungshilfe eine Checkliste zusammengestellt, mit der sie kontrollieren können, wie ihr Betrieb im Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgestellt ist.
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