Neue Musterbauordnung erscheint bald
Die Musterbauordnung (MBO) wird novelliert. Außerdem wurde die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht.
Die Fachkommission Bauaufsicht hat im Dezember 2021 die Änderung der Musterbauordnung (MBO) auf den Weg gebracht. Inhaltlich geht es vor allem um Anpassungen bei Abstandsflächen und dem Brandschutz.
Neugeregelt werden Vorbauten. Hier wird neu unter Paragraf 6 ein direkter Bezug zu Aufzügen hergestellt. Die beteiligten Kreise wurden in einer Umfrage zur Stellungnahme eingeladen. Zur leichteren Handhabung hat die Bauministerkonferenz eine Synopse der Änderungen zur Verfügung gestellt.
Neue MVV TB 2022/1 veröffentlicht
Foto: © sornranison prakittrakoon/123RF.comDas Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat eine neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2022/1 veröffentlicht. Bis Ende Februar konnten sich die beteiligten Kreise informieren und zu dem Entwurf Stellung nehmen.
In Deutschland gibt es 16 Landesbauordnungen, die der Musterbauordnung (MBO) unterliegen. Die MBO ist rechtlich nicht bindend, allerdings wurde sie von Bauministerkonferenz – also den Bauministern der Bundesländer – abgestimmt.
Die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken, für Bauarten und für Bauprodukte sind in einer Regelung zusammengefasst, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB).
Hier sind Aufzüge betroffen
Regelungen zu Aufzügen betreffen unter anderem Fahrschachtwände und -türen, Brandfallsteuerungen, Feuerwehraufzüge und die Barrierefreiheit der Anlagen.
Das DIBt hat bereits das Einverständnis der Bundesländer zu den Änderungen. Die Anhörung für die beteiligten Kreise läuft noch exakt bis zum 28. Februar. Auf der Website des DIBt gibt es eine PDF der Ausgabe 2022/1 der MVV TB sowie ein Formular für die Stellungnahmen. Dort findet man auch eine Gegenüberstellung der Änderungen zur Vorgängerversion.
Auf seiner Website informiert das DIBt ebenfalls darüber, in welchem Bundesland welche Fassung des MVV TB angewendet werden kann.
Weitere Informationen: bauministerkonferenz.de
dibt.de
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