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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
In vielen Aufzügen finden sich auch heute noch dauerhafte Entrauchungsöffnungen, durch die große Energiemengen entweichen. (Foto: © polack/Adobe Stock)
April 2020
Aufzüge verursachen jedes Jahr allein in Deutschland bis zu 500 Millionen Euro an vermeidbaren Energiekosten und werfen damit sprichwörtlich das Geld zum Fenster hinaus.
Der Grund dafür ist die dauerhaft angebrachte Öffnung zur gesetzlich vorgeschriebenen Lüftung und Entrauchung des Aufzugsschachtes, die auch heute noch in den meisten Anlagen zu finden ist. Aufzugsbetreiber werfen damit sprichwörtlich das Geld zum Fenster hinaus.
Ein durchschnittlicher Aufzugsschacht mit 19 Metern Höhe und sechs Haltepunkten verursacht nach Berechnungen des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie durch die permanent offenen Entrauchungsfläche so jährlich vermeidbare Energiekosten von etwa 1.000 Euro. Dichte Gebäudehüllen, wie sie die Energieeinsparverordnung bzw. Gebäude nach Passivhausstandard fordern, sind mit einer permanent geöffneten Entrauchungsöffnung gar nicht zu vereinbaren.
Eine optimale Lösung, die Brandschutz, Lüftung und die Anforderungen der EnEV in Einklang bringt, sind automatische Aufzugsschacht-Entrauchungssysteme (ASE), die sich auch zur kontrollierten Lüftung eignen (vgl. Abbildung 1).
Im Normalbetrieb ist die Entrauchungsöffnung geschlossen, so dass keine Wärme verloren geht. Stellt das System Rauchgase im Aufzugsschacht fest, öffnet ein elektrischer Antrieb den Schachtkopf, sodass toxische Gase und Brandrauch entweichen können. Auch bei einer Verschlechterung der Luftqualität im Aufzugsschacht wird bei geeigneten Systemen automatisch die Öffnung im Schachtkopf zur Lüftung geöffnet.
Der Aufbau einer ASE besteht aus einem Steuergerät, Sensoren zur Brand- bzw. Raucherkennung und zur Messung der Luftqualität sowie elektrisch betriebenen Dach- oder Fassadenelementen zur Öffnung des Schachtkopfes.
Die Raucherkennung im Aufzugsschacht kann durch Ansaugrauchmelder (RAS) und durch punkt- oder linienförmige Rauchmelder realisiert werden. Punktmelder werden hauptsächlich im Wohnungsbau und kleineren Aufzugschächten eingesetzt, während linienförmige Rauchmelder auch große Distanzen überwachen.
Geeignete und dafür zugelassene Systeme decken auch die Verwendung einer bauseitig vorhandenen BMA zur Branderkennung im Aufzugsschacht ab.
Ebenso wichtig ist eine ausreichende Lüftung des Aufzugsschachtes. Zwar ist im Normalbetrieb der Luftaustausch im Regelfall durch Lüftungsöffnungen in der Kabine gewährleistet. Kommt die Kabine bei einer Störung oder im Wartungsfall zum Stillstand, muss der Luftaustausch durch eine Öffnung im Schacht gewährleistet werden. Messungen haben gezeigt, dass in der Kabine bereits nach wenigen Minuten Stillstand gesundheitsgefährdende CO2-Konzentrationen erreicht werden.
Eine ASE öffnet in diesen Fällen automatisch die Dach- beziehungsweise Fassadenelemente. Optional ist bei geeigneten Systemen auch eine kontrollierte natürliche Lüftung über Sensoren bei Überschreiten von Temperatur-, Luftqualitäts- oder CO2-Werten im Aufzugsschacht möglich.
Eine sichere Betätigung der Entrauchungs- bzw. Lüftungsöffnung gewährleisten Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die beim Einsatz in Dachhauben für den horizontalen Einsatz geprüft sein müssen. Lichtkuppeln ohne wind- und regenabhängige Steuerung eignen sich nicht. Im Regelfall kommen deshalb Lamellenelemente mit integriertem Verschlusselement und Witterungsschutz zum Einsatz (vgl. Abbildung 2).
In Zusammenhang mit der Lüftung von Aufzügen ist das Patent EP 1890956 angemeldet. Betreiber sollten mit dem Hersteller des ASE abklären, ob eine Patentnutzung vorliegt bzw. Zahlungen von Lizenzgebühren anfallen.
Ramona Meinzer ist Vorsitzende der Geschäftsführung bei der Aumüller Aumatic GmbH, einem Hersteller von Systemkomponenten für die Automatisierung von Fenstern zur kontrollierten natürlichen Lüftung und Rauch- und Wärmeabzug.
Mehr zum Thema:aumueller-gmbh.de
Gebäudebetreiber sind in der Pflicht: Gefährdungen der Aufzugsnutzer durch Feuer oder unzureichende Belüftung müssen auch in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt werden. Denn nach der Betriebssicherheitsverordnung gehören Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, für die jeder Betreiber eine GBU erstellen muss. Seit 2012 definiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Anforderungen zur Aufzugsschachtentrauchung und erteilt Zulassungen für geeignete Systeme. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die in Frage kommenden Anlagen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung besitzen.
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