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Aufzugnotruf als Profitcenter

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Bis Ende 2020 muss nach der überarbeiteten EN 81-28 jeder Personen- und Lastenaufzug mit einem genormten Aufzugnotrufgerät ausgerüstet sein. Ökonom Raphael Gorski erklärt die Folgen für Aufzugunternehmen.

Tankstellen leben nur noch zu einem Drittel vom Treibstoff-Verkauf, zwei Drittel verdienen sie mit Waschanlage und Shop. Fitnessstudios erzielen Einnahmen nicht nur mit den Mitgliedschaften, sondern auch mit dem Verkauf von Getränken und Riegeln. Auch Aufzugs-Unternehmer sollten sich Gedanken über ein solches "Profitcenter" machen.

Eine Möglichkeit ist der Verbau und die Betreuung von Aufzugnotrufgeräten, damit wertet sie ihr Dienstleistungsangebot auf. Denn Betreiber finden es meist sehr entlastend, wenn sie zusätzlich zur Aufzugwartung einen Rundumservice angeboten bekommen.

Gegen etwaige Ansprüche absichern

Die Chance, mit etwas Geld zu verdienen, birgt aber auch immer das Risiko, Geld zu verlieren. Da der Betreiber einer Aufzuganlage im Schadensfall haftbar gemacht werden kann, muss dieser sich gegen etwaige Ansprüche absichern und vertraut auf die Fachkompetenz seines Aufzugbauers bei der Wahl der Aufzugnotrufgeräte.

Funktioniert der aktuell verbaute Aufzugnotruf nicht oder existiert keiner, kommt nach einem Personeneinschluss möglicherweise kein Dankes-, sondern ein Anwaltsschreiben.

Findige Branchenvertreter verwenden dann Begriffe wie "Hypoxie", "Klaustrophobie" (da mindestens zwei Stunden Einschlusszeit) oder Knochenbrüche – etwa, weil die Kabine angeblich nach oben geschnellt ist. Man muss kein Mediziner oder Ingenieur sein, um bei solchen Szenarien die Stirn zu runzeln.

Eine gute NSL protokolliert jedes Detail minutiös

Zweifel können aber schnell ausgeräumt werden, da eine gute Notruf-/Serviceleitstelle jedes Detail und jede Rücksprache mit eingeschlossenen Personen dokumentiert. Nicht nur bei Regressansprüchen wichtig: Eine gute NSL protokolliert jedes Detail minutiös. Dazu müssen die eingebauten Geräte aber ordnungsgemäß und einwandfrei funktionieren.

Das Europäische Komitee für Normung hat die damalige Fassung für Fern-Notrufe überarbeitet und einige Teile der EN 81-28/2003 angepackt. So wird es nach der neuen 2018er-Version mit Übergang bis 2020 nun Pflicht, den Notruf auf eine ständig besetzte, externe Stelle aufzuschalten.

Externe Leitstelle

Die Zeiten von Pförtnersystemen mit schlichtem Telefon sind also vorbei, schon deshalb, weil kein Notruf mehr entgehen darf. So muss der Notrufeingang verzeichnet werden und eine 365/24/7–besetzte Stelle den Notruf annehmen können. Sie leitet die Befreiung ein und steht den Eingeschlossenen bis zum Notruf-Ende geschult zur Seite.

Aufzugnotrufgeräte müssen generell Zugriff auf eine USV haben. Erhebungen nach, wird durch durch Klingeln und Klopfen nur jede zweite eingeschlossene Person bemerkt. Die Norm fordert dahingehend, dass Notrufgeräte mindestens eine Zeitstunde den Stromausfall überbrücken und 15 Minuten eine Unterhaltung mit einer externen Stelle ermöglichen können.

Des Weiteren eine ständig auf einwandfreie Ladung und Leistungszustand geprüfte Batterie. Im Idealfall übernimmt dies ein externer Dienstleister. Er dokumentiert und hält den Besitzern damit den Rücken frei.

Piktogramme & Akustik im Aufzug

Die Idealvorstellung der Norm ist, dass niemand in einen defekten Aufzug einsteigt – er kann zum Beispiel durch blinkende Piktogramme vorgewarnt werden. Vorausschauende Betreiber nutzen Aufzugnotrufgeräte mit Sprachansage oder Akustiksignalen, die auf ein Problem hinweisen.

Das Komitee hat auch entschieden, dass der Schalldruckpegel einstellbar sein muss. So kann bei der Inbetriebnahme bereits die Lautstärke und die Sensibilität des Mikrofons hochgeregelt werden. Das verhindert Verständigungsprobleme, die viele Gründe haben können: Störende Hintergrundgeräusche durch stark frequentierte Straßen, Fabriklärm oder schlicht das vergessene Hörgerät.

Der Norm gerecht werden

Wichtig: Die jetzt verbauten Aufzugnotrufgeräte genießen Bestandsschutz. Die Umstellung der Telefonleitungen von analog auf digital bietet aber einen hervorragenden Anlass, den gestiegenen Kundenanforderungen und der Norm gerecht zu werden.

Ein solides Nutzen-Preis-Verhältnis ist jedoch die Grundvoraussetzung. Wer bei der Investition in das Gerät spart, muss hinterher seinen Monteur bezahlen, der das Gerät häufig reparieren muss. Es ist wie immer: Wer billig kauft, kauft zweimal. Ein gutes und wirtschaftliches Aufzugnotrufgerät ist also eines, dass man kaum bemerkt.

Von Raphael Gorski
Der Autor ist Teamleiter Vertrieb Aufzugnotruf bei GS electronic.

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