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Aktuelles | Dezember 2024
Erste "Benannte Stelle" für Maschinenverordnung
TÜV Süd ist als weltweit erste Benannte Stelle auf der europäischen NANDO-Website für die neue Maschinenverordnung anerkannt und gelistet.
September 2018
Niggemeier & Leurs nutzten ihren mittlerweile zehnten Betreibertag, um die neue Führungsstruktur des Unternehmens vorzustellen und für ihren Wartungsservice zu werben.
Nach dem Ausscheiden eines Geschäftsführers ist jetzt Lutz Leurs alleiniger Geschäftsführer des Bottroper Unternehmens. In der neuen Führungsebene teilen sich nun drei Mitarbeiter die Verantwortung: Prokuristin Nicole Grösbrink (Leitung Finanzen), Sascha Weimann (Leitung Technik) und Olaf Menzel (Leitung Service). Menzel oblag dann die Aufgabe, die Neuaufstellung der GmbH und ihre Ziele zu erläutern.
Ziel sei es, die Firma zu einem gut strukturierten "Groß-Mittelständler" mit Wachstumspotenzial zu entwickeln, bei der neben der Arbeitssicherheit die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit an erster Stelle stehen soll, erklärte Menzel den rund 45 Betreibern, die sich auf den Weg nach Bottrop gemacht hatten.
Dabei fanden er und Geschäftsführer Lutz Leurs durchaus deutliche Worte: "Unsere Kunden sollen bei uns bleiben, weil sie unsere Leistung überzeugt und nicht, weil ein Wechsel wegen des Produktschutzes unmöglich ist."
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Auch zum Thema Digitalisierung positionierte sich das mittelständische Unternehmen aus dem Ruhrgebiet. Man versperre sich nicht der modernen Technik, aber nur unter Einhaltung der gewohnt hohen Wartungsqualität. "Bedarfsgerechte Wartung heißt für uns nicht: kassieren und nicht hinfahren", so Menzel: "Digitalisierung ist gut. Aber es muss immer noch ein Techniker regelmäßig vor Ort präsent sein und sich die Anlage vor Ort genau anschauen." Das sei die Philosophie von Niggemeier & Leurs: "Und da sind wir stolz drauf."
Über die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefährdungsbeurteilung informierte Rechtsanwalt Hartmut Hardt VDI die anwesenden Betreiber. Ihnen sollte man als Führungskräfte im Schadenfall nicht vorwerfen können, dass sie nicht alles gemacht und sich nicht an das Regelwerk gehalten hätten.
"Die Technik darf aus juristischer Sicht auch mal nicht funktionieren, wenn alle Pflichten bei der Wartung und Prüfung erfüllt wurden und Sie dem technischen Regelwerk entsprechend gehandelt haben."
Was Stand der Technik bei der Gefährdung im Zusammenhang mit der Instandhaltung sei, sagten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (1112). "Einfach mal durchlesen!", so der Rat des Juristen. Hardt wies auch darauf hin, dass nur die produktbezogene Gefährdungsbeurteilung Job der Aufzugfirmen sei. Die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung müssten die Betreiber wahrnehmen.
Darauf wies auch Fachplaner für Aufzuganlagen und Fahrtreppen, Frank Jourdan, in seinem Vortrag über Betreiberpflichten hin. Diese müssten für alle Aufzuganlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, es sei denn eine Fremdnutzung könne sicher ausgeschlossen werden. Jourdan berichtete, dass es ab dem 31. Dezember 2020 Pflicht sei, alle Aufzuganlagen mit Personenbeförderung mit einem Fernnotrufsystem auszustatten: "Handylösungen oder einfache Telefonanlagen als Notruf annehmende Stelle, erfüllen die Auflagen auch nicht mehr."
So müssten sich die Notrufgeräte zum Beispiel spätestens alle 72 Stunden von alleine in der Zentrale melden, dies müsse auch dokumentiert werden, betonte der Sachverständiger (BDSH). Auch wenn die Aufzuganlage mit einem Fernnotrufsystem ausgerüstet und so die Personenbefreiung gesichert sei, werde für die regelmäßigen Kontrollen noch eine beauftragte Person benötigt, erläuterte Jourdan. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Notrufes, die dann wiederum in der Zentrale dokumentiert werden müsse.
Betreiber sollten generell bedenken, dass die Telekom bald die analogen und ISDN-Telefonnetze abschalten wird, berichtete der Experte und forderte die Betreiber auf: "Sie sollten prüfen, ob die eigene Anlage davon betroffen ist oder bereits mit zum Beispiel GSM-Technik ausgerüstet ist."
Von Ulrike Lotze
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