(Grafik: © GRW Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V.)

Aufzugschachtentrauchung: Es gibt eine neue Norm!

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Aufzugschachtentrauchungssysteme können Leben retten. Die sichere Funktion erfordert die notwendige Sachkunde für Planung, Montage und Instandhaltung. Dabei muss die neue Norm DIN EN 16763 beachtet werden.

Elektrische Aufzugschachtentrauchungssysteme sind seit mehr als 20 Jahren im Aufzugsbereich nicht mehr weg zu denken. Mittlerweile sind einige zehntausend Anlagen verbaut worden. Die Planung wird meist durch den Architekten oder den Aufzugsplaner durchgeführt.

Errichtet und gewartet werden diese wichtigen Brandschutzsysteme meist durch die Aufzugsfirmen vor Ort. Immer wieder stellte sich jedoch die Frage nach der notwendigen "Zulassung" für die Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Erfahrung der Sachverständigen hat gezeigt, dass die notwendige Sachkunde der ausführenden Firmen und Personen oft nicht ausreicht.

"Zulassung" gab es bisher nicht

HandwerkGrundsätzlich sind Aufzugschachtentrauchungssysteme unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes und der DIN EN 81 zu planen. Die Montage und Instandhaltung des Entrauchungssystems wird unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften von Elektrofachkräften nach Herstellervorgaben durchgeführt.

Eine "Zulassung" im Sinne einer Rechtsvorschrift oder allgemeiner Regelung für diese Arbeiten am Brandschutzsystem gab es bisher nicht.

Diese Lücke ist jetzt durch die DIN EN 16763 geschlossen worden. In der Norm "Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" werden alle Anforderungen für den Dienstleister der jeweiligen Bearbeitungsphase beschrieben.

Notwendige Kompetenz nachweisen

Aufzugschachtentrauchungssysteme werden von dieser Norm vollständig erfasst. Planer, Errichter und Instandhalter müssen sich diesem Normenwerk stellen, um Haftungsfragen gezielt entgegenzutreten und die notwendige Kompetenz nachzuweisen.

Eine Möglichkeit die Zertifizierung gemäß DIN EN 16763 zu erlangen bietet die RAL-Gütegemeinschaft "GRW Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V.". In ihre Gütesatzung ist die europäische Norm aktuell übernommen worden. Die zertifizierten Unternehmen erhalten damit in diesem Punkt Rechtssicherheit und sind außerdem berechtigt das Anerkennungslogo zu verwenden. Die ersten Firmen sind bereits zertifiziert.

Kurt Seifert
Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der RAL- Gütegemeinschaft "GRW Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V." Er war Mitglied des Normenausschusses 16763.

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