(Foto: © pixs:sell/Fotolia.com)

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Feuerwehraufzüge – ein besonderes Kapitel

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Erst mit Aufzügen war es möglich, höhere Gebäude mit einem sicheren Zugang zu allen Stockwerken zu erstellen. Schon zu Beginn dieser Entwicklung gab es Brandkatastrophen in diesen neu erstellten Hochhäusern. Früh erkannte man, dass die sichere Bekämpfung der Brände nur mit Hilfe der Aufzüge möglich ist – der Feuerwehraufzug war geboren.

Die rechtlichen Grundlagen für den Einbau und Betrieb von Feuerwehraufzügen sind in den Landesbauordnungen, der Muster-Hochhausrichtlinie, der Sonderbauverordnung und den Vorgaben der örtlichen Feuerwehren vorgegeben. Im Regelfall sind Feuerwehraufzüge in Hochhäusern, also mit Aufenthaltsräumen bei mindestens 22 m über Geländeniveau, erforderlich. Bei Krankenhäusern sind darüber hinaus spezielle Anforderungen zu beachten.

"Sichere Bereiche" besonders bedeutend

Die Beschaffenheit von Feuerwehraufzügen legt die DIN EN 81-72 fest. Das genormte Piktogramm nach DIN EN 81-72 zeigt an, dass es sich um einen Feuerwehraufzug handelt. Bestandteil der Abnahmeunterlagen muss ein Evakuierungskonzept sein mit einer Beschreibung der Evakuierungsphase, des Feuerwehrbetriebs und vor allem mit Angaben zur Befreiung eingeschlossener Personen. Dabei sind die "sicheren Bereiche" besonders bedeutend.

Der eigentliche Feuerwehrbetrieb des Aufzuges wird durch die Brandmeldeanlage eingeleitet. Der Aufzug fährt in die Evakuierungsebene und bleibt dort mit geöffneten Türen stehen. Alle Fahrbefehle sind gelöscht. Die weitere, einwandfreie Funktion des Feuerwehraufzuges muss über denselben Zeitraum wie für die Gebäudestruktur sichergestellt sein. Bis 60 m Gebäudehöhe wird für die Gebäudestruktur die Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102-2 verlangt (entspr. REI90 nach DIN EN 13501), über 60 m die Klasse F120. Dabei muss die Ersatzstromversorgung in brandgeschützten, sicheren Bereichen sichergestellt sein.

Maximale Fahrgeschwindigkeit 4,5 m/s

HandwerkDer Feuerwehraufzug ist in einen separaten Schacht einzubauen. Andere Aufzüge im gleichen Schacht müssen dieselbe Feuerwiderstandsklasse aufweisen. Der sichere Bereich gilt für alle Aufzüge einer Gruppe. Das oberste Stockwerk sollte bei Förderhöhen bis 200 m in mind. 60 Sekunden erreicht werden.

Zur Vermeidung von Sogwirkungen, und um die Ersatzstromversorgung nicht extrem groß werden zu lassen, beträgt die maximale Fahrgeschwindigkeit von Feuerwehraufzügen 4,5 m/s. Besondere Anforderungen gibt es auch an Leitern, Nottüren und Notklappen, sowie zum Schutz der elektrischen Einrichtungen an den Wasserschutz und die Wasserabführung. Sprinkleranlagen in Schacht und Triebwerksraum sind nicht erlaubt.

Um im Brandfall Aufzugsschächte, Sicherheitstreppenräume und Vorräume rauchfrei zu halten, werden durch die Brandmeldeanlage aktivierte Druckbelüftungsanlagen eingesetzt. Dabei sind der maximale Betriebsdruck, die Strömungsrichtung, die Abströmgeschwindigkeit und die maximale Kraft für das Öffnen von Türen zu beachten.

Spezielles Ruftableau für die Feuerwehr

Bei den Fahrkorbausführungen ist deren Größe zu beachten: Mind. 1100 x 1400 mm bei 630 kg Tragkraft, bzw. bei Nutzung durch Tragen 1100 x 2100 mm bei 1000 kg Tragfähigkeit, jeweils mit einer Mindestzugangsbreite der Aufzugstüren von 800 mm bzw. 900 mm. Zu den Türausführungen gibt es in den regionalen Vorschriften weitergehende Anforderungen, z.B. verglaste Sichtöffnungen, generell eine Türmindestbreite von 900 mm oder Ausführungen nach DIN EN 81-58. Die Selbstbefreiung von innen muss gewährleistet sein und die Notklappe in der Fahrkorbdecke muss inklusive Leiter mind. 0,5 m x 0,7 m aufweisen. Für den Fahrkorb dürfen nur nicht brennbare Materialien der Brandklasse A verwendet werden.

Von Steuerungen und Bedienungs- und Anzeigeelementen eines Feuerwehraufzuges werden Betriebssicherheit und eindeutiges Erkennen des angezeigten Betriebszustandes gefordert. Hierzu gehören u.a. die Hauptstrom- und Ersatzstromversorgung sowie eindeutig zu betätigende Feuerwehrschalter und daraus resultierende Brandfallsteuerung.

An der Hauptzugangsebene des Gebäudes ist außer den üblichen ein spezielles Ruftableau für die Feuerwehr anzuordnen. Das Betätigen der Feuerwehrschalter stellt den Aufzug quasi komplett unter die Kontrolle der Feuerwehr. Essentiell sind die Standortanzeiger: Der Fahrkorbstandort muss jederzeit und absolut betriebssicher im Fahrkorb selbst, in der Haupthaltestelle, im Raum der Einsatzleitung und im Triebwerksraum zu erkennen sein.

OIng. Dipl.-Ing. Werner A. Boehm, Weinstadt

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